Buchhalterin greift tief in die Firmenkasse - aus Liebe

Haftstrafe: Aus Liebe hat die 53-Jährige 264 000 Euro auf ihr Privatkonto umgebucht.

Symbolfoto

Symbolfoto

Foto: Peter Steffen

Krefeld. Für zwei Jahre und sechs Monate muss eine 53-Jährige Krefelderin ins Gefängnis. Die Frau soll als Buchhalterin eines Krefelder Unternehmens fast 264 000 Euro veruntreut haben. Das Schöffengericht war am Donnerstag am Ende des Prozesses, der sich über drei Verhandlungstage erstreckte, von der Schuld der Frau überzeugt.

Insgesamt 91 mal soll sie sich, laut Anklage, an den Geldern der Firma bedient haben. Die Vorwürfe hatte sie auch eingeräumt, mit der Einschränkung, dass auch rechtmäßige berufsbedingte Abbuchungen dabei waren. Sie schätzte die Summe, die sie abgezwackt hatte, auf rund 150 000 Euro. Ihr ehemaliger Chef sah das anders. Er sagte im Zeugenstand, dass er extra einen Fachmann beauftragt habe, der den Verlust, den die Firma durch die Buchhalterin erlitten habe, nachgerechnet habe. Dabei wurde die Summe von 264 000 Euro ermittelt.

Mehr als zehn Jahre sei die Frau für das Unternehmen tätig gewesen. „Sie gehörte schon fast zur Familie“, sagte ihr ehemaliger Arbeitgeber, der sich sehr enttäuscht von der Angeklagten zeigte. Plötzlich sei sie nicht mehr in die Firma gekommen und auch nicht mehr über ihr Mobiltelefon erreichbar gewesen.

Bereits einige Monate vorher habe es erste Mahnungen von Lieferanten gegeben, deren Rechnungen schon lange bezahlt gewesen seien. Gemeinsam mit der Angeklagten sei er damals die Buchhaltung durchgegangen und habe keine Fehler finden können. Erst als er sich die Kontoauszüge bei wiederholten Vorkommnissen noch einmal alleine ansah, fielen dem Chef die Unregelmäßigkeiten auf.

Nur mit Hilfe von privaten Darlehen habe man das Unternehmen mit 15 Mitarbeitern vor der Pleite retten können. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte die Angeklagte gesagt, dass sie das Geld einem Mann gegeben habe, in den sie sich „bis über beide Ohren verliebt“ habe. Der habe immer neue Gründe gehabt, wieso er Geld benötigte. Liebesblind habe sie das von ihrem Arbeitgeber genommen. Zurückbekommen habe sie allerdings nie etwas.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglicherweise legt die Angeklagte noch Rechtsmittel ein — in der Hoffnung, doch noch eine Bewährungsstrafe zu bekommen. Zurückgezahlt hat die Frau von dem Geld bisher noch nichts.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort