Brutaler Übergriff im Drogenrausch?

Überraschende Aussage im Prozess um versuchten Totschlag in einer Diskothek.

Krefeld. Überraschende Wende im Prozess gegen einen 20- und einen 23-jährigen Krefelder: Der Jüngere ist des versuchten Totschlags nach einer Auseinandersetzung mit Besuchern der Diskothek Santa Monica am Ostwall angeklagt, der Ältere der gefährlichen Körperverletzung. Bei der ersten Vernehmung der beiden gestand der Jüngere, bei der Tat erheblich unter Drogen gestanden zu haben, was er gegenüber der Polizei noch geleugnet hatte.

Die Richterin unterbrach daraufhin die Verhandlung und zog sich mit Beisitzer und Schöffen der ersten Großen Strafkammer zur Beratung zurück. Anschließend erging der Beschluss, dass zunächst das Gutachten eines Sachverständigen eingeholt wird. Er soll feststellen, inwieweit unter diesen Bedingungen eine Schuldfähigkeit des Beschuldigten besteht und ob die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeraten ist.

Zuvor hatte der 20-Jährige, der derzeit in der Justizvollzugsanstalt einsitzt, eingeräumt, bereits seit seinem 14. Lebensjahr Cannabis zu konsumieren und seit seinem 16. Lebensjahr auch Heroin. Seinen täglichen Konsum unterbreche er nur, wenn er kein Geld mehr habe. Bisher habe er weder mit einem Arzt noch mit einem Drogenberater gesprochen und noch nie ans Aufhören gedacht. „Ich habe immer die falschen Leute um mich herum gehabt“, sagte er.

Zwei Fälle werden ihm zur Last gelegt. Im ersten hat er einen Besucher der Diskothek, der bereits von seinem Freund und Mitangeklagten zuvor mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt wurde, anschließend noch mit dem Fuß gegen Oberkörper und Kopf getreten. Beide Angeklagte haben ihren Part so vor dem Gericht geschildert. Als Grund für das aggressive Vorgehen wurde die Beleidigung gegenüber einer Frau und dem 23-Jährigen genannt. Der Geschädigte erlitt einen Kiefer- und Jochbeinbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma, Platz- und Schürfwunden sowie Hämatome.

Zum zweiten Fall wurde der 20-Jährige noch nicht vernommen. Laut Anklage soll er einen anderen Besucher der Diskothek mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mindestens drei Mal mit einem Messer in Richtung Brustkorb gestoßen haben, ohne jedoch zu treffen. Die weitere Vernehmung der Angeklagten und der zehn Zeugen, die unverrichteter Dinge wieder entlassen wurden, wird erst nach Vorlage des Gutachtens fortgesetzt.

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