Blitzer-Panne: Stadt Krefeld hat falsch kassiert

Autofahrer wurden außerorts geblitzt, bekamen aber Bescheide für „innerorts“.

Krefeld. 43 Autofahrer, die am 5. März bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt worden sind, haben falsche Knöllchen erhalten. Das musste die Stadt auf WZ-Anfrage einräumen. Das Messfahrzeug, das über zwei Kameras verfügt, blitzte auf der Essener Straße die stadteinwärts fahrenden Wagen noch vor dem Ortsschild — trotzdem erhielten Autofahrer Bescheide, in denen eine Geschwindigkeitsübertretung innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt wurde. Das stimmt allerdings nicht.

Horst Kleinken (Name von der Redaktion geändert) war einer von denen, die am 5. März geblitzt wurden. „Ich habe dann angehalten und die Situation einfach mal mit dem Smartphone fotografiert — warum, weiß ich gar nicht so genau“, sagt er. Diese Reaktion kam ihm aber zugute, als er mit Datum vom 18. April einen Anhörungsbogen der Stadt Krefeld wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhielt. Nach Toleranzabzug soll Kleinken 60 km/h statt der erlaubten 50 gefahren sein. Macht ein Verwarngeld von 15 Euro — innerorts, wohlgemerkt. Der Krefelder schaute jedoch noch mal auf sein Handyfoto und stellte fest: Er war von der Frontkamera des Messwagens erfasst worden, und damit jenseits des Ortsschildes.

Also wies Kleinken die Bußgeldabteilung der Stadt darauf hin und kündigte an, nicht zahlen zu wollen. Die nahm den Bescheid jedoch nicht etwa zurück, sondern schickte ihm drei Tage später einen neuen. Wortgleich — nur der Hinweis „innerorts“ war durch „außerorts“ ersetzt worden. Nun kostete der Verstoß auch nur noch zehn Euro. Die zahlte Kleinken dann auch.

Die Strafen bei Verstößen sind innerorts schärfer als außerorts. Ob der Blitzfehler für den ein oder anderen dramatische Folge gehabt haben könnte, kann die Stadt allerdings nicht sagen. So ist denkbar, dass ein gravierender Geschwindigkeitsverstoß innerorts den Führerschein kosten kann, während das außerorts noch nicht der Fall ist. Aussagen hierzu könne er allerdings nicht treffen, sagt Stadtsprecher Manuel Kölker: „Die Ermittlung von Daten wie ,wieviele sind wieviel zu schnell gefahren’ ist mit einem enormen, zusätzlichen Aufwand verbunden.“

Er räumte ein, dass das Messfahrzeug am 5. März durch den Mitarbeiter irrtümlich zu dicht an der Ortstafel am Ortseingang Bockum gestellt worden sei. „Folge war, dass die mit der Frontanlage erfassten Fahrzeuge sich alle noch außerhalb geschlossener Ortschaft befanden.“ Bei der Heckanlage des Fahrzeugs hingegen sei innerorts gemessen worden, so dass die betroffenen Fahrer eine korrekte Anhörung erhalten hätten. Kölker: „Ein solcher Fehler kommt äußerst selten vor und ist in der Regel dann mit der Unerfahrenheit von neuen Messbeamten zu erklären.“ Die Messungenselbst seien in jedem Fall korrekt. Die Betroffenen erhielten 42 Tage nach der Anhörung bei Nichtzahlung einen Bußgeldbescheid und hätten dann nochmals 14 Tage Zeit, Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. „Nach Ablauf dieser Frist wird der Vorgang rechtskräftig“, sagt Kölker. Verstrichen ist sie also noch nicht.

Wer allerdings schon gezahlt hat, dürfte kaum Aussicht auf Erfolg haben, dagegen bei der Stadt vorzugehen, meint Jost Kärger, Verkehrsjurist beim ADAC in München. „Es müsste versucht werden, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen.“ Dies sei allerdings extrem schwer. Ohnehin: Dass jemand mit einem Fahrverbot belegt werde, kann sich Kärger kaum vorstellen. „Dafür müsste man außerorts mindestens 41 und innerorts 31 km/h zu schnell gefahren sein. Aber wer rast schon so in die Stadt?“ Sehr wohl könne sich aber die Höhe bei Bußgeldern unterscheiden.

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