Betrug mit Gewinnspiel-Abos: Geschäftsmann zu Haftstrafe verurteilt

Krefeld. Wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs hat das Landgericht Krefeld einen Geschäftsmann zu vier Jahren Haft verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht am Freitag die Einziehung von 580.000 Euro an.

Der 52-Jährige hatte demnach über Jahre hinweg Lastschriften für Gewinnspiel-Abos eingezogen, obwohl die Verträge unter falschen Versprechungen zustande gekommen waren. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage einen Schaden von rund 7,5 Millionen Euro und 12.000 mutmaßliche Opfern genannt. Die angepriesenen Gewinnspiel-Abos und Lotto-Tippgemeinschaften hätten in der Regel an keinem Gewinnspiel teilgenommen.

Das Gericht legte sich in seinem Urteil auf keine Schadenssumme fest. Man sehe aber einen Großteil der Vorwürfe bestätigt. Der Geschäftsführer einer Gesellschaft für technische Zahlungsabwicklungen habe gewusst, dass es sich um „verseuchte Lastschriften“ handelte. Ein Geständnis hatte der Mann erst am 14. Prozesstag nach einer Absprache mit der Staatsanwaltschaft abgelegt. Er war wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Doch im Einzelfall konnte nicht bestimmt werden, ob die Kunden tatsächlich an die Gewinnversprechen glaubten. Daher ging das Gericht von versuchtem Betrug aus. dpa

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