Bebauungsplan: Ein Kraftwerk ist schon jetzt möglich

Planerisch ist der Bau einer Anlage im Bayer-Chemiepark erlaubt – allerdings nur für den Eigenbedarf.

Krefeld. Information über die konkreten Auswirkungen auf den geplanten Bau eines Steinkohlekraftwerks durch die Veränderung der Bebauungspläne im Chemiepark fordert die SPD für die nächste Sitzung des Planungsausschusses am 30. Januar von der Verwaltung.

Hintergrund ist der Beschluss in der letzten Ratssitzung, die beiden Bebauungspläne, die das Gelände für das Kraftwerk betreffen, so zu ändern, dass ein Steinkohlekraftwerk in der geplanten Größenordnung dort nicht zulässig ist. Dies hatten CDU und Grüne gegen SPD und FDP durchgesetzt.

Die beiden Bebauungspläne 504a und 10a sehen für den nördlichen Teil des Chemieparks Industriegebiet vor, das Gelände dient als mögliche Erweiterungsfläche in Richtung Tangente. Nach dem jüngsten Beschluss des Regionalrates wäre somit dort ein Kraftwerk möglich.

Der von der Stadt aufgestellte, derzeit gültige Bebauungsplan lässt in der Tat auch jetzt schon ein Kraftwerk zu - allerdings nur für die interne Nutzung des Chemieparks. Für das Vorhaben der Firma Trianel, dort ein 750-Megawatt-Steinkohlekraftwerk zu bauen, das auch extern Strom liefern soll, müsste der Bebauungsplan geändert werden.

Hinzu kommt, dass die geplante Baumasse für den bestehenden Plan zu üppig und der Standort des Kohlelagers nicht passend ist. Durch eine Befreiung wären diese Fragen nicht zu lösen, sind sich die Experten sicher.

Die Frage ist, ob die Bezirksregierung die Stadt zu einer Änderung der beiden Bebauungspläne zwingen kann. Dies wäre ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit, der Konsequenzen hätte.

Das kommunale Planungsrecht ist auf jeden Fall ein Baustein des Prüfverfahrens im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes, welches Bayer und Trianel in den nächsten Wochen beantragen werden. In diesem Verfahren kann auchdie Stadt ihre Anregungen und Bedenken vortragen.

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