Krefeld Axt-Angriff: Für Opfer war es keine Notwehr

Krefeld. Noch immer bandagiert ist die Hand einer 27-jährigen Frau, die am 5. August 2015 mit einer Axt angegriffen wurde. Gestern schilderte sie vor dem Schöffengericht wie es aus ihrer Sicht dazu kam, dass ihr fast der kleine Finger abgetrennt wurde.

Symbolfoto

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Foto: Peter Steffen

Ein Bekannter habe in ihrer Wohnung, die sie zu dem Zeitpunkt gerade renovierte, seinen Geburtstag gefeiert. Fließendes Wasser gab es nur kalt aus dem Wasserhahn im Flur, wer auf Toilette musste, musste zur Nachbarin herunter gehen. Von dort kam auch der Strom für zwei Stehlampen.

Plötzlich habe es einen lauten Knall gegeben und mehrere Männer seien um kurz vor Mitternacht in die Wohnung gestürmt. „Das ging alles so schnell“, sagte die Frau. Einer habe einen Elektroschocker dabei gehabt und einen der Partygäste attackiert. Ein anderer Mann, nämlich der 30-jährige Angeklagte, hätte ihre Axt dabei gehabt. Die habe sie schon eine Weile vermisst.

Die Zeugin stützte damit ausdrücklich nicht die Version des teilgeständigen Angeklagten. Der hatte zwar eingeräumt, mit mehreren in die Wohnung gestürmt zu sein, aber er habe die Axt erst in der Wohnung der Frau zur Verteidigung an sich genommen. Auch sagte die Frau, dass sie den Angeklagten nicht mit einem Hammer attackiert habe. Vielmehr habe der kräftig ausgeholt und mit der Axt nach ihr geschlagen. Beim ersten Mal habe sie dem Schlag noch ausweichen können. Den zweiten Schlag versuchte sie mit der Hand aufzuhalten. „Ich habe da rein gegriffen und sein schockiertes Gesicht gesehen und plötzlich waren alle weg.“ Denn diesmal hatte die Axt getroffen und ihr den kleinen Finger bis auf einen Hautfetzen abgetrennt und den Ringfinger ausgekugelt.

Der Finger habe ihr wieder angenäht werden können. Allerdings wurde er mit einer Metallplatte fixiert, die erst vor wenigen Wochen entfernt wurde. „Ich kann momentan nur drei Finger bewegen.“ Auch greifen können sie daher mit ihrer rechten Hand nicht. Ob sie die Greiffähigkeit ihrer Hand jemals ganz zurückerhält, sei noch nicht abzusehen. Der Prozess soll fortgesetzt werden. sp

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