Angeklagter unterstützt die Behörden

Mildes Urteil für 26-jährigen Krefelder.

Krefeld. Wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln hat die Zweite Große Strafkammer am Landgericht einen 26-jährigen Krefelder zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte 2008 in seiner Krefelder Wohnung über rund vier Monate einen schwunghaften Drogenhandel mit Amphetaminen und Ecstasypillen betrieben.

Wie er in seiner Polizeivernehmung sagte, kamen jeden Tag rund 15 bis 20 Personen zu ihm, denen er kleine Mengen zum Eigenbedarf verkaufte. Als ihm die Polizei durch einen Hinweis aus der Nachbarschaft auf die Schliche kam und am 22. September 2009 seine Wohnung durchsuchte, fand sie noch 323 Gramm Amphetamin, 180 Ecstasypillen und 18 Gramm Marihuana.

Ausschlaggebend für das milde Urteil war das Verhalten vom Angeklagten danach. Er händigte der Polizei sofort seine Drogen aus. Außerdem gestand er alle ihm zur Last gelegten Straftaten und belastete seinen Zulieferer schwer. Sechsmal habe er in den vier Monaten von seinem Dealer 500Gramm Amphetamin und 500 Ecstasypillen bekommen. Den Erlös lieferte er direkt an den Mann, der inzwischen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Als Bezahlung erhielt der Angeklagte Drogen zum Eigenverbrauch.

"Diese vorherigen Taten wären ohne die Aussage sicherlich so nicht ans Licht gekommen", sagte die Staatsanwältin, die zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe gefordert hatte. sp

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