Angeklagter muss in die Psychiatrie

Das Gericht ordnet die Unterbringung des gewalttätigen Krefelders an. Er hatte Passanten und Polizisten attackiert.

Krefeld. Im Sicherungsverfahren gegen einen 31-jährigen Krefelder hat das Landgericht nach der Expertise des psychiatrischen Sachverständigen die Unterbringung des Angeklagten im sogenannten Maßregelvollzug angeordnet. Laut Gutachten ist der Mann schuldunfähig. Er hatte in fünf Fällen Passanten grundlos mit Gegenständen oder Faustschlägen attackiert und zum Teil verletzt (die WZ berichtete). Die Attacken gegen Passanten und Polizisten hatten Zeugen in der Verhandlung so bestätigt wie sie in der Anklageschrift aufgeführt sind.

Der Sachverständige stellte bei dem Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie fest. Auch in Zukunft sei mit Gewaltausbrüchen zu rechnen. In seinem wahnhaften Erleben sei der Mann nicht in der Lage, Einsicht in sein Verhalten zu zeigen oder es zu steuern. Daraus ergebe sich die Schuldunfähigkeit. Die psychische Erkrankung sei chronisch, könne aber üblicherweise durch Medikamente behandelt werden — sofern er dies auch wolle. Er leide unter schweren Denkstörungen, höre Stimmen, habe Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Dies alles führe dazu, dass er Situationen falsch einschätze, eruptiv gewalttätig werde und seine Emotionen nicht im Griff habe. Wenn er sich bedroht fühle, gehe er zum Angriff über.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Gründe für eine Unterbringung jährlich erneut überprüft werden müssen. Ansonsten ist der Maßregelverzug zur Bewährung auszusetzen.

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