Angeklagter leugnet Einbrüche in Schule

Die Aussagen des 35-Jährigen widersprechen sich mit dem Polizeiprotokoll.

Angeklagter leugnet Einbrüche in Schule
Foto: Arne Dedert

Krefeld. „Das ist ein Missverständnis“, versuchte gestern ein 35-jährige Krefelder dem Richter klarzumachen. Er muss sich wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall verantworten. Die Staatsanwältin wirft ihm vor, zwischen dem 23. und 25. Dezember 2015 in die Waldorfschule an der Kaiserstraße über ein Fenster eingestiegen zu sein und Geld, ein Telefon und einen Akku-Schrauber im Gesamtwert von 310 Euro entwendet zu haben. Er habe innen Türen aufgehebelt, um sich Zutritt zu zwei Räumen zu verschaffen. Eine Erzieherin berichtete zudem, dass in den Räumen ein Paket Zucker gestohlen und eine Flasche Ketchup geleert worden seien. Richterin und Staatsanwältin schienen davon überrascht, dass der Angeklagte die Tat leugnete.

Er habe sich verdächtig gemacht, weil er zunächst vor der Polizei weggelaufen sei, die seine Personalien überprüfen wollte und ihn wohl für den Einbrecher in die Freie Waldorfschule gehalten habe. Er sei aber nur geflüchtet, weil ein Haftbefehl wegen eines Drogendelikts gegen ihn vorlag und er die Vollstreckung fürchtete, sagte er. Mit dem Einbruch und Diebstahl habe er nichts zu tun. Deshalb sei er auch völlig überrascht gewesen, als er jetzt die Vorladung erhielt.

Das vermeintliche Beweismittel, ein Paar Schuhe, ließ die Richterin unangetastet, um keine Spuren zu verwischen. Immerhin stimmt die Schuhgröße mit der des Beschuldigten überein. Die Richterin will zunächst einen Gentest veranlassen, um festzustellen, ob die Schuhe dem Angeklagten zuzuordnen sind. Der behauptet, die Polizei habe keine Schuhe von ihm einbehalten. Vielmehr sei er mit seinen Schuhen nach einer Haftnacht wieder nach Hause entlassen worden.

Der Angeklagte und sein Verteidiger beklagen außerdem, dass der Polizeibericht weitere Fehler enthalte. Darin stehe fälschlicherweise, der Beschuldigte sei auf dem Schulgelände festgenommen worden. Die Festnahme sei aber vor der umzäunten Schule an der Straße erfolgt, in deren Nähe der Angeklagte wohnt. „Ich habe das Gelände nicht betreten“, sagte er. „Und ich wäre nie auf die Idee gekommen, in eine Schule einzubrechen, die ich früher selbst besucht habe und an der mein Pflegevater Lehrer ist.“

Die Verhandlung wird am 1. Februar fortgesetzt.

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