Amtsgericht: War Hitlergruß nur eine Abschiedsgeste?

Zwei Polen wollen mit Rechtsradikalismus nichts zu tun haben.

Krefeld. Ein wenig wurde das Geschichtsbuch im Saal 205 des Amtsgerichts am Nordwall bemüht. Fast genau 70 Jahre nach dem Überfall Nazi-Deutschlands auf Polen im September 1939 stehen dort zwei polnische Staatsbürger vor Gericht. Die Anklage lautet auf "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen".

Die beiden Männer (27 und 31 Jahre) sollen am 8. Februar auf dem Ostwall mit zusammen geknallten Hacken den Hitlergruß gezeigt haben. Kolja M. (Namen von der Redaktion geändert) soll dabei auch noch das "Hitlerbärtchen" mit den Fingern der linken Hand angedeutet haben. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Der ungelernte Marek S. (27), Schwager des zweiten Angeklagten, lebt seit zwei Jahren in Krefeld, Kolja M. erst seit anderthalb. Beide brauchen eine Dolmetscherin. Beide, so geben sie in der Verhandlung zu, standen bei dem Vorfall unter Alkoholeinfluss.

Kolja M., gelernter Tischler, trägt seine Haare kurz, ebenso wie sein Schwager. "Weil es bequem ist", lässt er übersetzen. Mit rechtsradikaler Ausrichtung habe das nichts zu tun. Beide wollten weder in Polen noch hierzulande je etwas mit Neonazi-Gruppierungen zu tun gehabt haben.

Den Hitlergruß leugnen die Angeklagten. Es wäre nur eine Geste zum Abschied gewesen, ein "Winken" mit angewinkeltem Arm. Der Verteidiger sagte dazu, dass man in Polen in diesen Dingen "nicht so sensibilisiert" sei wie hierzulande.

Dem "Abschiedsgruß" widersprach eine Polizeibeamtin. Sie und ein Kollege hatten das Geschehen im Streifenwagen beobachtet. "Das war eindeutig der Hitlergruß", sagt die Zeugin. "Daran gibt’s keinen Zweifel." Auf Geheiß des Richters führt sie vor, was sie gesehen hatte. Da ihr Kollege verhindert war, der Richter den Polizeibeamten aber noch hören will, vertagte sich das Gericht auf den 25. November.

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