Steuern Alle Hunde werden gezählt

Jeder Haushalt wird kontrolliert. Noch können Hunde nachgemeldet werden.

Steuern: Alle Hunde werden gezählt
Foto: Archiv: abi

Krefeld. In den kommenden Wochen startet die von der Stadt bereits angekündigte Hundebestandsaufnahme. Das Halten von Hunden ist nach der Hundesteuersatzung melde- und steuerpflichtig. Jeder Halter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bei der Stadt steuerlich anzumelden.

Für die Steuergerechtigkeit, im Interesse der ehrlichen Steuerzahler und der öffentlichen Sicherheit führt die Stadt in diesem Jahr im gesamten Stadtgebiet eine Hundebestandsaufnahme durch. Dazu suchen Mitarbeiter einer extern beauftragten Firma wochentags und samstags alle Krefelder Haushalte auf.

Sollten sie niemanden antreffen, hinterlassen die „Hundezähler“ ein Informationsblatt zur Hundebestandsaufnahme im Briefkasten. In der Regel suchen sie den Haushalt dann nochmals auf. Die beauftragte Firma stellt durch Befragung den vorhandenen Hundebestand fest. Dazu trägt jeder Mitarbeiter der Firma gut sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Sie werden die Wohnungen nicht betreten und vor Ort keine Steuern erheben.

Falls sie nicht gemeldete Hunde feststellen, müssen die betroffenen Haushalte mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Hundes rechnen. Den Haltern nicht angemeldeter Hunde droht zudem ein Bußgeld.

Die Verwaltung empfiehlt allen Hundehaltern, zu prüfen, ob sie im Besitz gültiger Hundesteuermarken sind und ihren Hund gegebenenfalls noch schnellstmöglich anzumelden. Sofern der Verwaltung die Nachmeldung rechtzeitig vorliegt, wird auf ein Bußgeld verzichtet. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit bei einem Hund 111,32 Euro, bei zwei Hunden 129,47 Euro je Hund und bei drei oder mehr Hunden 147,62 Euro je Vierbeiner.

Bei Kampfhunden, beträgt die Steuer bei einem Hund 800 Euro, bei zwei oder mehreren Tieren werden sogar 900 Euro je Hund fällig, sofern kein Nachweis einer erfolgreichen Verhaltensprüfung im Sinne der Hundesteuersatzung erbracht wird. Alle Informationen zur Hundesteuer gibt es hier.

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