Krefeld Ärger mit dem Amt reißt nicht ab

Einen Parkausweis zu bekommen, wenn man gehbehindert ist, ist gar nicht so leicht. Das musste auch Gerhard Müller feststellen. Sein Antrag wurde abgelehnt, er legte Widerspruch ein.

Krefeld: Ärger mit dem Amt reißt nicht ab
Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Gerhard Müller ist mit seiner Geduld am Ende, Tochter Christiane ist fassungslos. Rund eineinhalb Jahre wartet der 81-Jährige auf zwei zusätzliche Buchstaben auf seinem Behindertenausweis. Es ist das Merkzeichen „aG“, was für „außergewöhnliche Gehbehinderung“ steht und ihn berechtigt, sein Auto auf einen Behindertenparkplatz zu stellen.

Der Ablehnungsgrund der Stadt, Fachbereich Soziales: Die Erkrankungen des Vaters erfüllten die Voraussetzungen nicht. Die Sache liegt jetzt beim Sozialgericht Düsseldorf und soll nicht entschieden werden können, weil das Krefelder Gesundheitsamt keine Zeit für eine Stellungnahme habe.

Müller war 20 Jahre im Steinkohlebergbau in Essen tätig. Die Folge: „Staublunge verbunden mit einer chronischen Bronchitis und einem Lungenemphysem, zusätzlich Silikose, oder Quarzstaublunge“, berichtet er. „Hinzu kam ein Herzinfarkt vor drei Jahren, der Herzschrittmacher und ein künstliches Kniegelenk. Zwei Operationen wegen Spinalkanalstenose und mehrere Lungenentzündungen waren sehr hart für mich.“ Sauerstoff bekommt er rund um die Uhr.

Wenn der Senior aus seinem Wagen aussteigt, bekommt er Atemnot. Die Wege fallen ihm schwer. Deshalb hat er bei der Stadt im September 2015 den Zusatz „aG“ für seinen Behindertenausweis beantragt. „Damit kann ich auf die Behindertenparkplätze und nahe an die Arztpraxen oder den Lebensmittelladen fahren.“ Doch die Stadtverwaltung — hier: das Sozialamt — lehnte mit folgender Begründung ab: „Die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen liegen bei Ihnen nicht vor.“

Auch die hinzugekommene Herzminderleistung und Klappenfehler führten nicht zur Feststellung des beantragten Merkzeichens, heißt es im Schreiben weiter. Klargestellt wurde: „Eine außergewöhnliche Gehbehinderung liegt vor, wenn Menschen sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb eines Kraftfahrzeuges bewegen können.“

Dazu gehörten Querschnittgelähmte oder Beinamputierte und solche, deren Gehfähigkeit ebenso stark eingeschränkt sei. Den Hinweis auf Widerspruch im Schreiben nutzte die Familie. „Wir gingen vor das Sozialgericht in Düsseldorf und klagten, die Stadt Krefeld wollte die Klage abweisen“, erzählt Tochter Christiane. „Dort stockten die Vorgänge zuerst, weil der Hausarzt meines Vaters erst nach dreimaliger Aufforderung die nötige Beurteilung schickte.“

Das war Mitte vergangenen Jahres. „Dann hieß es, die Stadt als Beklagte, könne jetzt keine Stellungnahme zum Vorfall geben.“ Genau: „Die vorhandenen Kapazitäten im Fachbereich Gesundheit reichen zur Zeit leider nicht aus, ihre Anfragen zeitnah zu beantworten.“

Gerhard Müller ist fassungslos. „Ich kann mir nur helfen, indem ich meine Kinder bitte, mich zu fahren, oder es riskiere, auf einem Behindertenparkplatz zu stehen und abgeschleppt zu werden.“ Tochter Christiane ergänzt: „Seit Monaten ist wieder Funkstille im Verfahren.“

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