80 000 Steuerbescheide in Krefeld falsch

Die Aufforderungen zur Zahlung der Grundbesitzabgaben beinhalten fehlerhafte Texte und Angaben. Sie sind trotzdem gültig.

Krefeld. Die Telefone im Finanz-Fachbereich der Stadt standen am Dienstag nicht still: Die am Montag verschickten Grundbesitzabgaben-Bescheide beinhalten gleich mehrere Fehler. Etliche Krefelder ließ das zum Telefonhörer greifen. Im Zuge einer Systemumstellung waren die Texte der Bescheide geändert worden und beinhalten nun fehlerhafte Angaben. Das sagte Stadtsprecher Timo Bauermeister gegenüber der WZ. Die Berechnung der Abgaben sei aber korrekt, die Bescheide zudem gültig.

In den Briefen, die vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) im Auftrag der Stadt Krefeld verschickt worden sind, wurden zwei wichtige Faktoren vertauscht. So werden diejenigen, die der Stadt einen Auftrag zur Abbuchung der fälligen Beträge von ihrem Konto erteilt haben, plötzlich aufgefordert, die Abgaben per Überweisung zu zahlen. Andererseits werden diejenigen, die bisher per Überweisung zahlten oder einen Dauerauftrag bei ihrer Bank eingerichtet haben, darüber informiert, dass die Beträge automatisch von ihrem Konto abgebucht würden. Selbstverständliche verfahre die Stadt aber nach dem bisherigen Wunsch der Betroffenen, sagte Bauermeister: Nur wer einen Lastschriftauftrag erteilt habe, von dessen Konto würden die Beträge abgebucht. Wer selbständig zahle, müsse wiederum nicht damit rechnen, dass die Stadt einfach Beträge vom Konto einziehe.

Von einem weiteren Fehler sind Besitzer einer Eigentumswohnung betroffen. Fälschlicherweise steht in ihren Bescheiden, es handele sich um ein „Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus“. Selbstverständlich seien die Abgaben aber für die Eigentumswohnung berechnet, heißt es von der Stadt. Sie bedauert die irreführenden und widersprüchlichen Informationen.

Unklar ist, ob die Stadt alle Betroffenen erneut anschreiben wird, um sie mit den korrekten Angaben zu informieren. Denn das würde allein an Porto mehr als 40 000 Euro kosten. Schließlich seien die jetzigen Bescheide ja durchaus gültig, sagte Bauermeister.

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