4800 Euro Geldstrafe: Explosiver Nachlass schlummerte im Keller

Krefelder zu 4800 Euro wegen Besitzes alter Kriegswaffen verurteilt.

Krefeld. Als die Polizei im Mai 2010 den Keller eines 53-jährigen Krefelders durchsuchte, gab die Liste der sichergestellten Gegenstände dem Staatsanwalt Anlass genug, um den Mann wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz und wegen unerlaubten Waffenbesitzes anzuklagen.

Zuvor waren die Ermittler einem anonymen Hinweis nachgegangen und stellten unter anderem eine alte Handgranate mit Zünderladung, Übungshandgranatenladungen, einen Revolver, ein Gewehr sowie mehrere Waffenbestandteile und Munition sicher.

Jetzt musste sich der kaufmännische Angestellte wegen seines Kellerinhaltes vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten. Aus rein historischem Interesse sei er leidenschaftlicher Sammler von Helmen oder Säbeln, erklärte er Richter und Staatsanwältin, und besuche daher auch Waffenbörsen. An Feuerwaffen oder gar Sprengladungen habe er eigentlich kein Interesse.

„Die Dinge wurden mir vor 20 Jahren von den Eltern eines tödlich verunglückten Bekannten angeboten.“ Er habe sie dann in seinem Keller verstaut und der Sache weiter keine Bedeutung zugemessen.

Da auch die sichergestellten Waffen- und Waffenteile alt und kaum funktionsfähig gewesen seien, der Angeklagte noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war, und sich auch während aller Ermittlungen kooperativ verhalten hatte, plädierte die Staatsanwältin lediglich auf eine Geldstrafe.

4800 Euro so das Urteil und die abschließende Bilanz für den Nachlass im Keller, abzuzahlen in Monatsraten von 150 Euro. Denn selbst wenn man hier durchaus von einem minderschweren Fall ausgehen könne, so der Richter, bliebe es dabei. Letztendlich handele es sich auch in diesem Fall um ein Verbrechen gegen geltendes Gesetz.

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