48-Jährige geht mit Messer auf die Nachbarin los

Weitere Taten zu befürchten: Landgericht weist kranke Frau in psychiatrische Klinik ein.

48-Jährige geht mit Messer auf die Nachbarin los
Foto: dpa

Krefeld. Mit den Worten „Ich bringe dich um“ ist die 48-jährige Angeklagte vor knapp zwei Jahren im Hausflur auf ihre Nachbarin mit einem Haushaltsmesser losgegangen. Der Grund: Diese habe sie und ihre Schwester mit Hilfe von Magnetismus hypnotisiert. Der 29-jährigen Nachbarin war es jedoch gelungen, vor dem Messerangriff in ihre Wohnung zu flüchten und mit Unterstützung einer Freundin die Tür zu schließen. Sie leidet bis heute unter diesem Trauma. Am Montag befasste sich das Landgericht mit dem Fall.

Die Staatsanwältin unterstellt der Angeklagten den Vorsatz zum Töten. Der versuchte Totschlag sei jedoch als Folge einer krankhaften seelischen Störung zu sehen, weshalb die Anordnung einer Unterbringung in eine psychiatrische Klinik zwingend sei, und zwar ohne Bewährung. Zuvor hatte der als Gutachter bestellte Psychiater eine schizophrene, paranoide Psychose mit Schuldunfähigkeit diagnostiziert. Er beleuchtete auch mögliche Ursachen wie etwa, dass sie ihrem Vater nicht kennt, sowie Beziehungskonflikte mit der Schwester und dem verstorbenen Schwager.

Verschiedene Aufenthalte in forensischen Kliniken hätten deswegen nicht zum Erfolg geführt, weil die Frau ihre Medikamente stets nur so lange einnehme, bis es ihr besser geht. Diese Uneinsichtigkeit in eine dauerhafte Behandlung sei leider ein für vergleichbare Patienten übliches Verhalten, so der Psychiater. Er machte deutlich, dass forensisch Inhaftierte auch nicht zur Medikamenteneinnahme gezwungen werden könnten. Wegen der fehlenden Therapiebereitschaft falle seine Prognose allerdings negativ aus, denn es seien weitere Straftaten zu befürchten.

Das Gericht folgte nach Anhörung mehrerer Zeugen dem Antrag der Staatsanwältin und ordnete den Verbleib der seit 13 Jahren kranken Frau im Klinikum des Landschaftsverbandes Rheinland in Essen an. Der Richter drückte der Frau sein Mitgefühl und seinen Respekt aus. Schließlich handele es sich um eine Erkrankung ohne Eigenschuld. Um ihr Hoffnung und eine Chance auf ein Leben in Freiheit zu geben, nahm er auf Antrag der Verteidigerin als Klausel ins Urteil auf, dass eine Prüfung des Klinikaufenthalts erfolge, wenn sich die Patientin dauerhaft behandlungswillig zeige.

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