Justiz 4200 Euro Strafe für Krefelder Katzen-Quäler

Ein 72-Jähriger ließ seine Katzen leiden - sah das aber nicht als Tierquälerei. Und war sogar wütend, dass einige Tiere eingeschläfert werden mussten.

Eine Katze beim Tierarzt (Archivbild). Ein Krefelder Rentner versagte seinen Tieren dringend nötige Behhandlungen.

Eine Katze beim Tierarzt (Archivbild). Ein Krefelder Rentner versagte seinen Tieren dringend nötige Behhandlungen.

Foto: dpa

Krefeld. „Hier ist eine Katze mit nur einem halben Gesicht.“ Das habe ihr eine Anruferin im Mai 2014 gesagt, erzählte eine Mitarbeiterin des Katzenschutzbundes Krefeld am Montag vor dem Amtsgericht. Dort muss sich ein 72-Jähriger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.

Nach dem Anruf fuhren Tierschützer zum Betriebsgelände des Angeklagten und fingen mit seinem Einverständnis fünf Katzen ein, um sie zum Tierarzt zu bringen. Auch das Tier mit dem „halben Gesicht“. Diese Katze war vermutlich von einem Auto angefahren worden, hatte ihr linkes Auge und einen Teil der Nase verloren, Schädelbrüche und eine Unterkieferfraktur. Die Verletzungen hatten sich entzündet und bereiteten dem Tier erhebliche Schmerzen. Es wurde vom Tierarzt eingeschläfert.

Das Vorenthalten der tierärztlichen Behandlung war der Vorwurf an den Angeklagten. Juristisch heißt das: Quälerische Misshandlung von Tieren durch Unterlassen. Eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 60 Euro, also 4200 Euro, lautete am Ende das Urteil.

Auch eine zweite Katze musste eingeschläfert werden, drei andere habe der Katzenschutzbund nach einer Antibiotika-Behandlung wieder vor dem Betriebsgelände freigelassen, sagte die Zeugin.

Der Angeklagte konnte keine Tierquälerei entdecken und war wütend, dass die Katzen eingeschläfert wurden. In Richtung des Vorsitzenden Richters sagte er: „Der Angeklagte hält ein Gericht, das mit Dealern und Hehlern paktiert, nicht für zuständig.“ Er sei bewusst nicht zum Veterinärmediziner gegangen: „Die Katze hatte einen sehr starken Lebenswillen. Wäre ich zum Tierarzt gegangen, wäre doch klar gewesen, dass sie eingeschläfert wird.“ Das habe er nicht gewollt. Denn die Katze habe ihm sehr am Herzen gelegen. Mit dem Katzenschutzbund sei abgesprochen gewesen, dass er die Tiere am nächsten Tag zurückbekomme.

Der Angeklagte bezeichnete die längere Abwesenheit der Katzen als Diebstahl. In der „Revisionsverhandlung“ werde er neue Beweise und Zeugen vorbringen, die seine Sicht stützen würden. sp

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