Landgericht 32-Jähriger muss wegen Messerattacke hinter Gitter

Richter und Staatsanwalt sind von Tötungsabsicht überzeugt, Verteidiger plädiert auf Vorsatz zur Körperverletzung.

Krefeld. Das Landgericht hat gestern einen Asylbewerber wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der 32-Jährige hatte bei einem Streit in einem Asylbewerberheim an der Luisenstraße einen Mitbewohner verletzt. Gericht, Staatsanwalt und der Verteidiger des Geschädigten ließen keinen Zweifel daran, dass der Täter mit Tötungsabsicht handelte, als er auf den Geschädigten einschlug und dabei ein Messer in der Hand hielt.

Der Verteidiger des Angeklagten konnte sich mit seinem Antrag auf Vorsatz zur Körperverletzung ohne Tötungsabsicht nicht durchsetzen. Seiner Meinung nach sind die Verletzungen des Geschädigten und eines weiteren Opfers infolge des Messers eher versehentlich passiert. Hätte sein Mandant wirklich zugestochen, hätten beide Geschädigten schwerere oder gar lebensbedrohliche Verletzungen davontragen müssen.

Das Gericht ließ sich von dem behandelnden Arzt überzeugen, der eine Einstichtiefe von etwa zehn Zentimetern schätzte, dies aber nicht nachweisen konnte. Ein Sachverständiger hatte bei dem Angeklagten keine psychischen Auffälligkeiten festgestellt. Er schloss eine Psychose sowie den Einfluss von Alkohol oder Drogen aus. Der Täter sei voll straffähig.

Die Zeugenaussagen mehrerer Beteiligter widersprachen sich während des Prozesses. Das begann bereits bei der Beschreibung des Tatorts, der teils mit Küche teils mit Flur angegeben wurde.

Selbst die Opfer hatten ihre Stichverletzungen nicht direkt bemerkt. Unstrittig war allerdings, dass der Angeklagte erst von einem mutigen Zeugen von weiteren Schlägen abgehalten werden konnte, der den Angreifer von hinten umklammerte und entwaffnete. Bei dem Gerangel verletzte er sich selbst an der Klinge.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten droht die Abschiebung. Er stellte 2002 ohne Pass und Visum einen Asylantrag und gab sich als Staatsbürger von Sierra Leone aus, kommt aber vermutlich aus Nigeria.

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