30-Jähriger wegen Sachbeschädigung verurteilt: Faust landete in der Scheibe

Krefeld. Ein 30-jähriger Angeklagter aus Krefeld ist wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden. Im Vorjahr hatte er am Südwall die Scheibe einer Eingangstür zertrümmert.

Bei der Vernehmung erklärte er, er sei nach einem Streit mit seiner Frau wütend aus einer benachbarten Kneipe gekommen. Dann habe er "im Suff" gegen eine Wand hauen wollen, sei aber mit der Faust in die Scheibe geraten.

Die Richterin wertete sein Geständnis strafmildernd, musste ihn jedoch verurteilen, weil der Mann ein Vorstrafenregister besitzt und noch unter Bewährung steht. hw

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