25-Jähriger soll Kinderpornos verbreitet und Schüler belästigt haben

Angeklagter sagt, andere und nicht er hätten seinen Computer benutzt.

Krefeld. Das Landgericht hat gegen einen 25-jährigen Krefelder verhandelt, der in den vergangenen beiden Jahren in mehreren Fällen diverse kinderpornografische Dateien aus dem Internet auf seinen Computer geladen haben soll. Aufgrund systembedingter Einstellungen der benutzten Programme wurde ein Teil der Fotos und Videos auch zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Anklage lautet daher auf Besitz und Verbreitung der Dateien.

Die Polizei hatte den Computer und Disketten mit Kopien aus dem Internet beschlagnahmt, zum Teil mit üblen pornografischen Handlungen selbst an Babys. Da der wegen eines ähnlichen Vergehens in Haft sitzende Krefelder bestreitet, zu ermittelten Download-Zeiten zu Hause gewesen zu sein, soll noch eine mögliche Entlastungszeugin geladen werden.

Der Angeklagte argumentierte außerdem, wenn auch wenig überzeugend, mit wiederholten Einbrüchen in seine Wohnung, bei denen er auch Manipulationen an seinem PC und den Diebstahl von Festplatten und CDs festgestellt habe.

Das Gericht ging aber auch Anschuldigungen nach, laut denen sich der Angeklagte wiederholt minderjährigen Kindern genähert hat. Dabei suchte er sich die jungen Bewohner eines Krefelder Kinderheims aus, die er auf dem Schulweg abfing, um sie zur Schule und wieder zurück zu begleiten. Mehrfach schenkte er ihnen Geld oder Süßigkeiten und lud sie zu sich nach Hause zum Spielen ein. Einem inzwischen achtjährigen Mädchen hatte er Liebesbriefe geschrieben und versucht, mit ihr Küsse auszutauschen. Zu weiteren sexuellen Handlungen kam es jedoch nicht. Als eines der Kinder einer Lehrerin davon berichtete, fiel der Angeklagte auf.

Die Richterin befragte in Gegenwart zweier Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe sehr behutsam ein achtjähriges Mädchen und einen neunjährigen Jungen.

Eine wichtige Rolle für die Beurteilung des Angeklagten wird die Aussage einer Therapeutin spielen, die ihn vor seiner Haft betreut hatte. Maßgebend wird auch das Urteil eines den Prozess begleitenden Sachverständigen sein. Das Verfahren wird am Montag fortgesetzt.

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