Krefeld 12 Jahre Haft nach skrupelloser Attacke mit Pizza-Messer

Krefeld. Ein 27-Jähriger, der im Streit seinen Kontrahenten mit einem Pizza-Messer verletzt hat, ist zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Opfer starb trotz einer Notoperation durch ein „schockbedingtes Multiorganversagen infolge zu hohen Blutverlustes“, führte der Gerichtsmediziner aus.

Krefeld: 12 Jahre Haft nach skrupelloser Attacke mit Pizza-Messer
Foto: A. Bischof

Der Staatsanwalt ließ am Dienstag die Tat detailliert Revue passieren und unterstellte dem Angeklagten einen Tötungsvorsatz. Wer einen Messerstich in Richtung Herz 13 Zentimeter tief ausführe, lasse keinen Zweifel daran, dass der Vorwurf des Totschlags erfüllt sei, argumentierte er.

Die Tat sei nicht geplant gewesen und auch nicht im Affekt erfolgt, sagte der Staatsanwalt. Vielmehr unterstelle er dem Angeklagten eine Absicht, weil der nicht auf das Angebot seines Kontrahenten eingegangen sei, den Streit zu beenden. Er sei noch nicht einmal über seine Tat erschrocken gewesen. Hinzu kämen die erheblichen Straftaten, die der Richter aus dem Register verlas.

Dazu gehörten zwei dreijährige Jugendhaftstrafen und weitere Bewährungsstrafen einer insgesamt zehn Jahre andauernden kriminellen Karriere. Der Staatsanwalt sah deshalb kaum strafmindernde Gründe, weshalb er auf der Strafskala zwischen fünf und 15 Jahren eine Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten beantragte. Der Verteidiger hatte es in Anbetracht der Sachlage schwer, strafmindernde Gründe für seinen Mandanten zu finden.

Da half es ihm nicht, dass der 27-Jährige keine Reue zeigte. So blieben dem Verteidiger nur das Geständnis und die Hoffnung, dass der Konsum von Drogen und Alkohol mit seiner „hemmungsverzögernden Wirkung“ nicht für einen Regelfall des Totschlags, sondern für einen „minderschweren Fall als Eventualvorsatz“ vom Gericht anerkannt wird. Für einen solchen Fall sieht das Gesetz weniger als zehn Jahre Haft vor.

Das Gericht sah dies völlig anders und ging mit zwölf Jahren Haft noch über die vom Staatsanwalt geforderte Strafe hinaus. Der Richter rechtfertigte das hohe Strafmaß mit „bedenkenloser Gewalt“ gegen das verstorbene Opfer. Nicht einmal das Friedensangebot des im Kampf körperlich überlegenen Kontrahenten habe der Angeklagte angenommen.

Vielmehr habe er nicht als der Unterlegene dastehen wollen, habe deshalb das zuvor gestohlene Pizza-Messer ergriffen und dem Opfer einen so heftigen Stich versetzt, dass es an den Folgen starb. Auch habe der Angeklagte die Tat erst nach einer erdrückenden Beweislast gestanden. Eine Antwort auf die Frage des Richters, ob der Angeklagte schon einmal über eine Drogentherapie nachgedacht habe, blieb er schuldig.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte zuvor keine Bereitschaft zu einer Therapie festgestellt und eine Erfolgsaussicht bestritten. Die Anwältin der Nebenklägerin, der 21-jährigen Witwe, hatte die Folgen für die Frau und ihre zweijährige Tochter sowie für die Familie des Mannes beschrieben. Die Ehefrau ist in eine andere Stadt gezogen und hat eine Vollzeitarbeitsstelle angenommen anstatt sich — wie beabsichtigt - noch länger selbst um ihr Kind zu kümmern.

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