Düsseldorf Zwei Anzeigen gegen Dügida-Chefin Melanie Dittmer

Die 27-Jährige wurde wegen Volksverhetzung angeklagt.

Dügida-Anführerin Melanie Dittmer muss sich unter anderem wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten.

Dügida-Anführerin Melanie Dittmer muss sich unter anderem wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten.

Foto: Melanie Zanin

Düsseldorf. Dem Düsseldorfer Amtsgericht liegen mindestens zwei Anklagen gegen Dügida-Anführerin Melanie Dittmer vor. Laut WZ-Informationen muss sich Dittmer unter anderem wegen Beleidigung und Volksverhetzung verantworten.

Im Zusammenhang mit einer Demonstration soll sie das Abendgebet in einer Moschee an der Adersstraße gestört und mit islamfeindlichen Parolen die Gefühle der Gläubigen verletzt haben. Unter anderem soll sie Muslime als pädophil bezeichnet haben. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

In anderer Sache wird sich Dittmer aber schon am 1. März vor Gericht verantworten müssen. Dann geht es um den Vorwurf der Beleidigung und der Verletzung gegen das Urheberrecht von Bild- und Tonaufnahmen. Bei einer Dügida-Demo am 2. März vergangenen Jahres legte sich Dittmer ausgerechnet mit dem Polizeibeamten Udo Moll an, der im Polizeipräsidium spektakuläre Mordfälle gelöst hat.

Ihn soll die 27-jährige aus höchstens einem Meter Entfernung mit dem Handy gefilmt und das Video sofort auf der Dügida-Facebook-Seite hochgeladen haben. Anschließend soll sie dem Beamten aus 15 Metern Entfernung den Mittelfinger gezeigt haben. Der Polizist erstattete Anzeige.

Gegen den Strafbefehl, der eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro vorsieht, hat Dittmer Einspruch eingelegt. Der öffentliche Prozess beginnt am 1. März um 11.20 Uhr in Saal 1.120 des Amtsgerichts.

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