Zahlt das Martinus „Kopfprämien“ an Ärzte?

Augenarzt kritisiert Werbeschreiben der Klinik. Clearingstellen greifen den Fall auf.

Düsseldorf. Über diesen Brief wunderte sich der Augenarzt Eckhard Roth sehr. Das Martinus-Krankenhaus hat ihm jetzt angeboten, einen Vertrag zur Nachsorge von operierten Patienten zu unterschreiben. 39,98 Euro könne man ihm gewähren, wenn er bestimmte Untersuchungen durchführe und die Dokumentation zurücksende.

Der Vertrag war dem Schreiben gleich beigelegt. „So etwas werde ich nicht unterschreiben“, sagt der Mediziner, der eine Praxis an der Friedrichstraße betreibt, zur WZ. Das Krankenhaus versuche auf diese Weise, Patienten von niedergelassenen Ärzten zu kaufen.

„Und ich finde, ein Patient muss das sichere Gefühl haben, dass er nur aus medizinischen Gründen an eine bestimmte Klinik überwiesen wird — und nicht, weil der niedergelassene Arzt mit dem Krankenhaus einen Nachsorgevertrag hat.“

Die Verwaltungen der Kliniken würden immer phantasievoller. „Früher wurde offiziell Geld für das Ausfüllen eines Fragebogens in gleicher Höhe angeboten, jetzt offiziell für die Nachbehandlung.“ Dabei zahle die doch die Kasse, die Versicherung oder aber der Patient ohnehin.

Im Martinus-Krankenhaus weist man den Verdacht weit von sich, mit einer „Kopfprämie“ zu arbeiten. Verwaltungsdirektor Manfred Kallenbach spricht von einer „unschönen Interpretation“. Es gehe um die Qualitätssicherung der Augenklinik. Man mache den niedergelassenen Ärzten Arbeit, und die solle vergütet werden. Das sagt so auch Chefarzt Klaus Lemmen. Das Martinus sei mit 10 000 Augenpatienten und bis zu 5000 Operationen im Jahr gut ausgelastet.

Gleichwohl räumt Kallenbach ein, dass andere Kliniken im Kampf um Zuweisungen „massiv auftreten“ und man auch selbst etwas tun wolle. Bis vor rund zwei Jahren habe man ähnliche Briefe verschickt, die jedoch wegen Bedenken gestoppt worden seien. Nun habe man neue entworfen, die von Juristen abgesegnet worden seien.

Nicht die letzte Prüfung. Mit dem Werbeschreiben der Klinik werden sich jetzt die Clearingstellen der beiden kassenärztlichen Vereinigungen in NRW, der Ärztekammern und der Krankenhausgesellschaft befassen.

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