Wurde der Mörder freigesprochen?

Andrea Butzelar wurde 1993 getötet – ihr Fall beschäftigt die Politik.

Düsseldorf. Obwohl der so genannte Videothekenmord 15 Jahre zurückliegt, beschäftigt der Fall aktuell die Politik. Denn der mutmaßliche Mörder der damals 28-jährigen Andrea Butzelar wurde 1997 freigesprochen. Mit der modernsten Technik wurden die Aservate von damals inzwischen noch einmal untersucht.

Und Treffer: Die DNA des Packers Gerd A. (Name geändert) wurde an dem Klebeband gefunden, mit dem Butzelar geknebelt wurde. Doch für ein neues Gerichtsverfahren muss das Gesetz geändert werden.

Andrea Butzelar arbeitete in einer Videothek an der Münsterstraße. Am Abend des 10. Dezember 1993 wurde die dreifache Mutter dort überfallen, mit Klebeband klebte der Täter ihr Mund und Nase zu. Die junge Frau erstickte qualvoll.

Ihr Mörder entkam mit 650Mark durch einen über drei Meter tiefen Sprung durch ein Fenster in den Hof. "Wir haben damals alle 6000 Kunden der Videothek überprüft", sagt Staatsanwalt Ralf Herrenbrück. "Der Verdächtige fiel auf, weil er eine Verletzung am Fuß hatte - wie wir sie beim Täter erwartet hatten."

Auch ein Schuhabdruck am Tatort passte zu Gerd A., zudem wurde bei ihm eine Jacke gefunden, zu der Faserspuren in der Videothek gehören könnten. Allerdings war die Jacke ein Massenprodukt und tausende Male im Rheinland verkauft worden. Dem Schwurgericht reichten die Indizien nicht aus. Sie sprachen Gerd A. 1997 frei.

Der Packer konnte sein Leben unbeeindruckt wieder aufnehmen. Bis der Staatsanwalt 2006 den DNA-Treffer an dem Klebeband landete. "Damit reicht es auf jeden Fall für eine neue Anklage", sagt Herrenbrück. Das Problem: In Deutschland kann ein freigesprochener Verdächtiger nicht für ein und denselben Fall erneut angeklagt werden.

Allerdings berücksichtigt diese Rechtslage nicht den technischen Fortschritt. Deshalb wandte sich Herrenbrück an NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Sie unterstützt eine Abänderung des bestehenden Rechts. Wie die WZ berichtete, hat der Bundesrat den Entwurf bereits abgesegnet.

Im März will der Bundestag entscheiden. Doch selbst wenn das Gesetz geändert wird, ist nicht sicher, dass Gerd A. wieder vor Gericht landet. Denn für gewöhnlich kann ein neues Gesetz nur für künftige Fälle und nicht rückwirkend angewendet werden. Herrenbrück hofft aber, dass die Entscheider in diesem Fall ein Einsehen haben und ihm die Möglichkeit geben, Andrea Butzelars Tod nach 15 Jahren endlich zu sühnen.

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