Düsseldorf Wohnen: Zoff um Zweckentfremdung

Um Wohnraum besser zu schützen, wird nun auch in Düsseldorf über die Einführung eines Zweckentfremdungsverbots diskutiert.

Matthias Herz (SPD) ist für, Rainer Matheisen (FDP) gegen eine Satzung. Archiv-Fotos: SPD/Bernd Schaller

Matthias Herz (SPD) ist für, Rainer Matheisen (FDP) gegen eine Satzung. Archiv-Fotos: SPD/Bernd Schaller

Foto: SPD/Bernd Schaller

Düsseldorf. Die Einwohnerzahl Düsseldorfs wächst und wächst, das Wohnungsangebot wird trotz aller Neubauten knapper, Mieten und Kaufpreise steigen immer weiter an. In der Politik ist nun eine neue Debatte um Instrumente entbrannt, die den Wegfall von Wohnraum verhindern können. „Zweckentfremdungsverbot“ und / oder „Wohnraumschutzsatzung“ sind die Schlagworte. „Ich halte ein Zweckentfremdungsverbot für zwingend erforderlich“, sagt SPD-Wohnungsmarktexperte Matthias Herz, denn: „Wir brauchen jede Wohnung, können uns keinen Wegfall leisten.“

Tatsächlich gedeiht die Zweckentfremdung in vielen boomenden Großstädten in verschiedenen Varianten: Wohnungen werden in spekulativer Absicht länger leer gelassen (in Düsseldorf sind es derzeit etwa 1500) ; sie werden als Ferienwohnungen lukrativ vermietet, in Gewerberäume umgewandelt oder abgerissen. Herz argumentiert, dass die Stadt mit dem Verbot zugleich eine Meldepflicht einführt, mit der man einmal den Wohnungsmarkt viel genauer beobachten könne: „Wir wissen viel zu wenig über eventuellen Missbrauch.“ Es gehe also nicht um eine „Drangsalierung von Hausbesitzern sondern um Transparenz: „Wie viele Appartements Airbnb und andere auch bei uns genau anbieten, ist doch gar nicht bekannt.“

Für die Verwaltung outete sich Wohnungsamtsleiter Thomas Nowatius jüngst im Beschwerdeausschuss als Anhänger einer Zweckentfremdungssatzung, wie sie bis Ende 2006 in Düsseldorf bestand: „Das hatte sich als probates Mittel erwiesen. Jetzt wäre dies Ordnungsinstrument wünschenswert zum Erhalt angemessenen, preisgünstigen Wohnraumes, was durch das öffentliche Interesse gedeckt ist.“ Und Baudezernentin Cornelia Zuschke kündigt an, das Thema Zweckentfremdung von Wohnraum ins das Forum „Zukunft-Wohnen-Düsseldorf“ zu integrieren und dort mit der Immobilienwirtschaft zu diskutieren. Doch in der letztlich entscheidenden Politik gibt es im Rat weiterhin keine Mehrheit für diesen Kurs. Die Mehrheit der CDU und die FDP halten nichts von dieser staatlichen Regulierung: „In vielen Fällen bleibt eine Zweckentfremdungsverordnung wirkungslos, allein schon, weil sich Hauseigentümer mit Ausgleichszahlungen herauskaufen können“, sagt Rainer Matheisen (FDP). Er will lieber die Ursachen des Wohnungsproblems bekämpfen: Wir sollten eventuell mehr brachflächen im Innenstadtbereich aktivieren, wir müssen die Potenziale mehr nutzen.“

Etliche andere Städte setzten freilich auf Verordnungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum: Berlin verschärfte jüngst vor allem Maßnahmen gegen die Zunahme online buchbarer Ferienwohnungen. Die schärfsten Regelungen enthält indes das „Wohnraumschutzgesetz“ in Hamburg. Dort wird nicht nur das Anbieten und tatsächliche Überlassen von zweckentfremdeten Wohnräumen verfolgt (zum Beispiel als Ferienwohnung für Touristen), sondern auch schon das Werben dafür. Leerstand duldet Hamburg nur bis zu vier Monate, Umbaumaßnahmen dürfen nicht als Ausrede für längeren Leerstand herhalten. Auch in Köln oder Bonn gelten entsprechende Verordnungen — ohne dass sie immer im Sinne des Mieterschutzes greifen.

In Düsseldorf ist zumindest für den Abriss oder die Umwandlung von gefördertem Mietwohnraum eine Genehmigung vom Bauaufsichtsamt notwendig.

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