Wie läuft eine Abschiebung ab?

Das Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration erklärt, wie solche Ausreisen durchgeführt werden sollten.

  Für die Abschiebung selbst gibt es ein paar Regeln, die die Behörden einhalten sollten.

Für die Abschiebung selbst gibt es ein paar Regeln, die die Behörden einhalten sollten.

Foto: Sebastian Willnow

Düsseldorf. Eine Abschiebung ist für die, die es betrifft immer eine schlimme Sache. Die Hoffnung auf ein friedlicheres, erfolgreicheres oder einfach besseres Leben stirbt. Für die Abschiebung selbst gibt es ein paar Regeln, die die Behörden einhalten sollten. Wie Abschiebungen in der Realität ablaufen, lässt sich allerdings nur schwer nachvollziehen.

„Die Entscheidung, ob im Rahmen eins Asylverfahrens ein Bleiberecht zuerkannt werden kann, liegt in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf)“, heißt es dazu vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte sind an die Prüfung des Bamf gebunden. Die Entscheidung werde für jedes einzelne Familienmitglied getroffen.

Bei der Rückführung werde dem Schutz von Ehe und Familie grundsätzlich Rechnung getragen, sagt eine Sprecherin des Ministeriums. Trotzdem: Es kann sein, dass die Trennung eines minderjährigen Kindes von der Familie unvermeidbar ist. Dann werde unverzüglich das Jugendamt informiert, um die Inobhutnahme zu organisieren.

Der Landesregierung sei es ein wichtiges Anliegen, die Belastung durch eine Abschiebung gering zu halten, heißt es aus dem Ministerium. Man setze daher auf die freiwillige Rückkehr. Familien werden auch vor dem anstehenden Abschiebungstermin noch einmal gesondert informiert, dass sie wirklich ausreisen müssen — so dass sie die Gelegenheit haben, dies noch freiwillig zu tun. Erst dann greife man zur Abschiebung. Der genaue Termin dürfe dabei aber nicht genannt werden.

Soweit möglich, versuche man, die Abschiebung nicht in der Zeit zwischen 21 und 6 Uhr zu beginnen. Auch aus der Schule — wie es bei der 14-jährigen Bivsi aus Duisburg der Fall war — sollten Kinder nicht geholt werden. Außerdem wurden die Ausländerbehörden gebeten, den Familien bei der Abholung genug Zeit einzuräumen, persönliche Gegenstände, Dokumente und eventuell Medikamente einzupacken. Bei Familien mit Kleinkindern gehöre dazu auch Babynahrung, Getränke, Windeln und Spielzeug.

Soweit der jeweilige Einzelfall es zulässt, sagt die Ministeriumssprecherin. Es gebe allerdings bei Abschiebungen immer auch logistische und organisatorische Aspekte zu bedenken, wie zum Beispiel verfügbare Flüge, Abflug- und Ankunftszeiten, Vorgaben des Heimatstaates oder auch zeitnahe Möglichkeiten der Weiterfahrt im Zielland. „Im Einzelfall kann deshalb nicht immer der den Betroffenen am wenigsten belastende Ablauf sichergestellt werden“, so die Sprecherin. Das Ziel sei aber, den Prozess so human und wenig belastend wie möglich zu gestalten.

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