Wehrhahn-Prozess: „Ralf S. war ein Stammtisch-Rechter“

Zeugen aus der rechtsradikalen Szene haben beim Wehrhahn-Prozess in Düsseldorf ausgesagt. Offenbar wurde der Angeklagte nicht besonders ernst genommen.

Wehrhahn-Prozess: „Ralf S. war ein Stammtisch-Rechter“
Foto: dpa

Düsseldorf. Einen ganzen Strauß neuer Beweisanträge hatte die Staatsanwaltschaft im Prozess um den Wehrhahn-Anschlag vor dem Landgericht gestellt. Der größte Teil wurde von der Kammer abgelehnt, nicht aber die Ermittlungen zur rechtsradikalen Szene in Düsseldorf. Am Montag waren mehrere früher aktive Neo-Nazis als Zeugen geladen, um zu beleuchten, wie eng der Angeklagte Ralf S. in der Szene verankert war. Doch dort hat man den 51-Jährigen offenbar nicht sehr ernst genommen.

Ein 44-jähriger Kaufmann, der von sich selbst sagt, dass er zur Tatzeit sehr aktiv im rechten Lager gewesen sei, erklärte, dass Ralf S. „stammtischmäßig rechts, aber nicht politisch“ gewesen sein. Er könne sich nicht daran erinnern, dass er jemals an Veranstaltungen der Rechtsradikalen teilgenommen habe. Als der Vorsitzende Richter Rainer Drees fragte, wie die Reaktion der rechten Szene war, als Ralf S. als mutmaßlicher Bombenattentäter verdächtigt wurde, musste der Zeuge keinen Moment nachdenken: „Das traut ihm doch kein Mensch zu.“

Einen anderen hatte Ralf S. in einem Telefongespräch beschworen, nichts zu sagen, wenn er von der Polizei vernommen wird. Das bestätigte der Zeuge auch vor Gericht. Es sei aber dabei keineswegs um den Bombenanschlag gegangen, sondern vielmehr um konspiratives Treffen der Rechtsradikalen in einem Wald bei Düsseldorf. Daran, dass Ralf S. angeblich sein Telefonanschluss auf ihn angemeldet hatte, konnte sich der Zeuge nicht mehr erinnern.

Auch der ehemalige Vermieter des 51-Jährigen sagte am Montag aus. Wie der Rechtsanwalt erklärte, sei der Angeklagte schon damals überschuldet gewesen und habe seine Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht. Über Monate habe er seine Miete nicht bezahlt, aber immer von angeblich zugesicherten Aufträgen berichtet, die ihn wieder flüssig machen sollten. Einmal habe Ralf S. den 45-Jährigen auch im Treppenhaus bedroht.

Der Angeklagt sei in Tarnkleidung herumgelaufen und habe aus seiner Fremdenfeindlichkeit kein Geheimnis gemacht. Den Hund soll er auf das Kommando „Asylant“ abgerichtet haben. Zur Tat selbst konnte der Rechtsanwalt nichts beitragen.

Noch unklar ist, ob das Gericht einen ehemaligen Fremdenlegionär als Zeugen lädt, der eng mit Ralf S. befreundet war. Der Mann ist offenbar abgetaucht und im Moment nur schwer aufzufinden.

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