Düsseldorf Vom Speer getroffen: Kein Geld für toten Kampfrichter

Düsseldorf (dpa). Bei einem tödlichen Unfall eines ehrenamtlichen Sport-Kampfrichters muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen. Das hat das Düsseldorfer Sozialgericht entschieden (Az.: S 1 U 163/13). Es handele sich um einen Freizeit- und nicht um einen Arbeitsunfall, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Ein 74-jähriger Kampfrichter war im August 2012 beim ART-Sportfest von einem Speer tödlich getroffen worden.

Ein 74-jähriger Kampfrichter war im August 2012 beim ART-Sportfest von einem Speer tödlich getroffen worden.

Foto: Sergej Lepke

Im August 2012 war ein 74-jähriger Leichtathletik-Kampfrichter beim ART-Sportfest von einem Speer tödlich getroffen worden. Seine Witwe hatte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung eingeklagt.

Das Sozialgericht entschied, dass der Kampfrichter nicht einem Beschäftigten gleichzustellen sei. Er sei ehrenamtlich und freiwillig aktiv gewesen. Auch die besondere Gefährlichkeit des Amtes in der Wurfzone begründe keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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