Viele Spielhallen sollen schließen

Stadt setzt Glücksspiel-Vertrag um und stellt Verfügungen zu. Zwei Drittel der 97 Betriebe könnten vor dem Aus stehen, doch viele Betreiber werden dagegen klagen.

Viele Spielhallen sollen schließen
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Im Grunde gezwungenermaßen erhöht die Stadt ab Januar den Druck auf einen Großteil der Spielhallen-Betreiber in Düsseldorf. „Ja, wir werden im ersten Quartal 2018 etliche Untersagungsverfügungen zustellen“, sagt Ordnungsdezernent Christian Zaum. Wie berichtet steht ein erheblicher Teil der insgesamt knapp 100 Spielhallen an 65 Standorten vor dem Aus. So will es der schon 2012 verabschiedete Glücksspielstaatsvertrag nach fünf Jahren Übergangsfrist in NRW, das hat das Innenministerium des Landes im Sommer bestätigt. Der sieht entscheidende Restriktionen vor: So müssen Spielhallen unter anderem mindestens 350 Meter (Luftlinie!) voneinander und von Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein.

Die Umsetzung für das stätische Ordnungsamt ist jedoch eine ebenso undankbare wie schwierige Aufgabe, zumal das Land keinerlei konkrete Kriterien für die Frage mitgeliefert hat, welches Etablissement denn nun schließen muss und welches nicht. Allein rund um den Hauptbahnhof gibt es acht Spielhallen, von denen im Prinzip sieben dicht machen müssen.

Zaum spricht von „kniffligen Entscheidungen“, betont, wie sorgfältig die Stadt alle Umstände prüfe. So habe man in den letzten Monaten jede einzelne Spielhalle in Düsseldorf besucht, die meisten Läden würden auch seriös geführt. Zudem hat sich die Stadt bemüht, die Radien so zu ziehen, dass möglichst viele Betriebe bestehen bleiben könnten — doch weit ist man da nicht gekommen. 350 Meter Abstand sind nun mal 350 Meter Abstand, Punkt.

Die Spielhallenbetreiber ihrerseits haben vorsorglich durchweg Härtefallanträge gestellt. Wie immer die Stadt sie „bescheidet“, Klagen gegen ihre Verfügungen sind programmiert, das haben Betreiber bereits angekündigt (und in Nachbarstädten auch vielfach wahr gemacht). Und das ist auch der Stadt Düsseldorf völlig klar.

Weil die Urteile vor Gericht keinesfalls klar abzusehen sind, agiert die Stadt sehr vorsichtig: „Wir ordnen keine sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügungen an“, sagt Zaum, zu groß ist die Sorge, dass die Stadt Schadenersatz zahlen muss.

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