Versuchter Mord als Bagatelle behandelt?

Attacke von Dreifach-Mörder Yanqing T. auf Mithäftling beschäftigt die Justiz.

Versuchter Mord als Bagatelle behandelt?
Foto: JM

Düsseldorf. Der wegen dreifachen Mordes verurteilte Yanqing T. wollte wieder töten. Davon ist Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann überzeugt, der bei dem Amoklauf in seiner Kanzlei vor dreieinhalb Jahren zwei Kollegen verloren hat. Er vertritt inzwischen den Autohändler Fred W., ebenfalls ein verurteilter Mörder. Der wurde im Februar beim Freigang im Gefängnis Bielefeld-Brackwede von dem Chinesen mit einer zerbrochenen Keramik-Tasse angegriffen. Für Lauppe-Assmann ein versuchter Mord, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liefen trotzdem bisher auf Sparflamme. Fred W. als Opfer wurde bis heute nicht vernommen. Das soll nun nachgeholt werden.

Inzwischen hat der Rechtsanwalt die Akten über den Fall und sieht seinen Verdacht bestätigt: „Es gibt klare Hinweise darauf, dass Yanqing T. meinen Mandanten ermorden wollte.“ Hintergrund ist, dass Fred W. die Justizbehörden in Düsseldorf vor dem Chinesen gewarnt haben soll. Angeblich plante der 51-Jährige, einen Justizwachtmeister mit einem Biss in die Halsschlagader zu töten. Die Sicherheitsmaßnahmen gegen Yanqing T. wurden daraufhin verschärft.

Der Chinese hat vermutlich erst später erfahren, von wem der Hinweis stammte. Als Fred W. dann im Februar nach Bielefeld verlegt wurde, ahnte er nicht, dass er dort auf Yanqing T. treffen würde, mit dem er in Düsseldorf inhaftiert war. Ein Mithäftling berichtete, dass der 51-Jährige ihm vorher angekündigt hat, dass etwas Schlimmes passieren würde.

Dann zerbrach er eine Keramiktasse und ging mit der Scherbe auf den Autohändler los. Wie ein Wachtmeister beschreibt, soll er den 54-Jährigen regelrecht angesprungen haben und wollte seinen Hals erreichen. Fred W. konnte den Angriff aber abwehren und wurde nur leicht verletzt. Danach habe Yanqing T. noch mehrfach damit gedroht, seinen Kontrahenten zu töten.

Lauppe-Assmann ist überzeugt, dass der Vorfall der Justiz sehr unangenehm ist: „Mein Mandant hätte erst gar nicht in das Gefängnis verlegt werden dürfen.“

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