Verkehr: Laute Musik in Bus und Bahn bleibt ein Problem

Viele Bahnfahrer sind von Musik genervt – Rheinbahn und VRR trotz klarer Verbote machtlos

Düsseldorf. Madonnas aktuelle Hits in einer Lautstärke von gefühlten 120 Dezibel miterleben. Oder doch lieber basshaltige Technolieder aus den Kopfhörern oder Handys schallen hören? Für viele Menschen in Düsseldorf keine angenehme Sache, denn laute Musik in S- und Straßenbahnen führt bei vielen Fahrgästen zu Ärger und Unverständnis.

Viele achteten gar nicht erst auf Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste und die Leute anzusprechen, sei oftmals eine Sache des Mutes, weiß Barbara Wolfering, Rheinbahnkundin aus Düsseldorf. "In so Situationen ist man auf verlorenem Posten. Da kann man meist nichts machen." Und auch der Elftklässler Alexander Schmitz weiß, wie laute Musik in den öffentlichen Verkehrsmitteln nerven kann. "Wenn man dann was sagt, bekommt man oft ’ne doofe Antwort."

Denn solche Situationen können auch eskalieren. Wie die WZ berichtete, kam es am 16. Januar zu einem Vorfall in einer S-Bahn der Linie S6 zwischen Volksgarten und Eller-Süd. Nachdem ein 55-jähriger Mann sich bei einer Gruppe von fünf bis sechs jungen Männern wegen der lauten Musik beschwerte und diese ihr Handy partout nicht leiser machen wollte, beschimpfte die Gruppe den Mann und attackierten ihn mit Fausttritten.

Es kam sogar soweit, dass einer der Täter dem Kölner eine Flasche auf den Kopf schlug. Mit einer stark blutenden Wunde konnte der Mann sich am Bahnhof Eller-Süd in Sicherheit bringen.

Laut Hausordnung der Rheinbahn ist das laute Abspielen von Tonträgern in den Fahrzeugen nicht gestattet. Wieso es dennoch dazu kommt, dass Fahrgäste mit zu lauter Musik andere Bahnfahrer stören, weiß Georg Schumacher, Leiter für Unternehmenskommunikation bei dem Verkehrbetrieb: "Solche Menschen hat man immer, die mit diesen Aktionen provozieren wollen oder keine Manieren haben."

Zwar gebe es Aufkleber und Hinweisschilder, doch die brächten nicht sehr viel. "Wenn einem Fahrgastbegleiter die laute Musik auffällt, spricht er denjenigen auch an", sagt Schumacher, "im schlimmsten Fall kommt es dann zum Platzverweis." Immerhin sehe man keinen Anlass für verschärfte Strafen. "In der Woche kommt es nur zu maximal drei Beschwerden wegen lauter Musik", sagt Schumacher.

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) verlässt sich dagegen auf die Rücksichtnahme der Fahrgäste. In den Beförderungsbedingungen wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Fahrgast so verhalten muss, wie es die Rücksicht auf andere Personen erfordert.

PR- und Teamassistentin Concetta Wilhelm vom VRR: "Bis 2005 hatten wir das ausdrückliche Verbot von Tonwiedergabegeräten in den Beförderungsbedingungen." Im Zuge des einheitlichen NRW-Tarifs kam es zu der Änderung. "Jedoch diskutieren wir gerade wegen einiger Beschwerden, ob die Formulierung wieder konkretisiert wird."

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