Vergewaltigungsvorwurf: Polizist droht lange Haftstrafe

Staatsanwältin forderte am Mittwoch drei Jahre und neun Monate. Urteil wird am 28. August verkündet.

Am Mittwoch werden im Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung auf einer Düsseldorfer Polizeiwache die Plädoyers gehalten.

Am Mittwoch werden im Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung auf einer Düsseldorfer Polizeiwache die Plädoyers gehalten.

Foto: Martin Gerten

Düsseldorf. Was geschah im April vergangenen Jahres auf der Wache in Oberbilk? Das wissen nur zwei Menschen: der Polizist Bernd J. (58) und der 25-Jährige, der behauptet, von dem Beamten vergewaltigt worden zu sein, als er den Diebstahl seines Fahrrads melden wollte. Die Staatsanwaltschaft hält die Aussage für glaubwürdig und forderte im Plädoyer am Mittwoch eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Sie hält es für erwiesen, dass Bernd J. den jungen Mann mit „Psycho-Spielchen“ gefügig gemacht und damit gedroht habe, sein Opfer bei einem Fluchtversuch zu erschießen.

Dagegen hält der Rechtsanwalt seinen Mandanten für unschuldig. Er berief sich vor allem auf das psychologische Gutachten, das die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen geprüft hat. „Teile werden stimmen, andere Teile nicht“, hatte die Psychologin die Aussage zusammengefasst. Sie hatte große Zweifel daran, dass eine Bedrohung mit der Dienstwaffe tatsächlich stattgefunden hat. Außerdem habe der 25-Jährige zwei Mal die Gelegenheit zur Flucht gehabt, als er mit Bernd J. zum Rauchen vor der Türe war.

Für den 58-Jährigen geht es in dem Prozess um seine Existenz. Er würde im Falle einer Verurteilung nicht nur seinen Job, sondern auch die Pensionsansprüche verlieren.

Das Urteil wird am 28. August verkündet.

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