Vergewaltigung im Knast: Gericht glaubt jungem Mörder nicht

Düsseldorf. Berichte über einen weiteren Skandal in einem nordrhein-westfälischen Gefängnis haben sich am Donnerstag als haltlos erwiesen. Das Düsseldorfer Amtsgericht sprach einen 22- jährigen Häftling des Düsseldorfer Gefängnisses „Ulmer Höh'“ vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.

Ein inzwischen als Mörder verurteilter junger Mithäftling hatte behauptet, dass sich der ältere Gefangene an ihm vergangen habe. Weil sich das zur Tatzeit 16-jährige angebliche Opfer in seinen Aussagen aber in Details widersprochen hatte und auch Zeugen widersprüchliche Versionen auftischten, sprach das Gericht den Angeklagten frei. „Wir wissen nicht, ob etwas passiert ist“, sagte die Richterin.

Die Tat sollte sich im Juni 2008 ereignet haben, als das vermeintliche Opfer noch in Untersuchungshaft saß. Es war vermutet worden, der 16-Jährige habe die Vorwürfe erfunden, um als Angeklagter in seinem Mordprozess eine mildere Strafe zu erzielen. Der Freigesprochene hat seine ursprüngliche Strafe abgesessen und kommt an diesem Freitag frei.

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