Überraschende Wende im Wehrhahn-Prozess

Ein Geschäftsmann gibt sich als anonymer Tippgeber zu erkennen. Er hatte den Angeklagten Ralf S. angeblich am Tatort gesehen - und dabei auffällige Dinge beobachtet.

Der Angeklagte Ralf S. (l.) vor Gericht. (Archiv-Foto)

Der Angeklagte Ralf S. (l.) vor Gericht. (Archiv-Foto)

Foto: dpa

Eine Überraschung gab es gestern im Prozess um den Bombenanschlag am S-Bahnhof Am Wehrhahn 2000. Ein 51-jähriger Geschäftsmann gab zu, dass er damals der anonyme Tippgeber war, der Ralf S. etwa eine Stunde vor der Explosion am Tatort gesehen haben will. Etwa zu dem Zeitpunkt muss die Plastiktüte mit der Bombe an einem Geländer befestigt worden sein. Bei dem Anschlag vor 18 Jahren waren zehn überwiegend jüdische Sprachschüler zum Teil lebensgefährlich verletzt worden.

Nach der Tat hatte es mehrere anonyme E-Mails gegeben, in der Ralf S. schwer belastet wurde. Die stammten offenbar von einer Person, die den Angeklagten gut kannte und ihn intensiv beobachtet hatte. Obwohl die Mordkommission intensiv ermittelte, konnte der Tippgeber damals nicht ermittelt werden. Und anonyme Anschuldigungen taugen als Beweismittel kaum.

Eigentlich hatte man nur wenig von dem Zeugen erwartet, der in der Nähe des Tatorts ein Geschäft leitet. Eher routinemäßig fragte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück, ob der 51-Jährige jemanden kenne, der die E-Mails geschrieben haben könnte. Zur Überraschung aller Beteiligten räumte der Zeuge ein, dass er selbst der Urheber gewesen ist. Bislang hatte er sich aus Angst nicht zu erkennen gegeben.

Was der Ladenbesitzer beobachtet hatte, könnte eine entscheidende Rolle spielen. Etwa eine Stunde vor der Tat sei Ralf S. am S-Bahnhof auf- und abgelaufen. Dabei habe er sehr nervös gewirkt und sei ungewöhnlich angezogen gewesen — in Weiß. „Ich habe ihn kaum erkannt“, so der 51-Jährige. Auffallend sei außerdem gewesen, dass er seinen Hund nicht wie sonst dabei hatte.

Ein weiterer Zeuge, der angeblich ähnliche Beobachtungen gemacht hatte, trug zur Aufklärung des spektakulären Falles nichts bei. Er konnte sich bei der Befragung nicht mehr erinnern. Allerdings weigerte sich der Mann, im Gerichtssaal seine Mütze abzunehmen. Das brachte ihm ein Ordnungsgeld ein.

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