Düsseldorf Über Fahrverbot wird später entschieden

Bezirksregierung will neuen Luftreinhalteplan erst zum 1. April vorlegen.

Symbolbild

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Die Entscheidung über Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge ist jetzt von der Bezirksregierung nach hinten verschoben worden.

Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Behörde verurteilt, den Luftreinhalteplan für die Stadt so zu ändern, dass die Grenzwerte für Stickstoffoxid eingehalten werden, notfalls auch durch Diesel-Fahrverbote. Das Land hatte dann mit Zustimmung der Deutsche Umwelthilfe als ursprünglichem Kläger Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Dort soll nun grundsätzlich geklärt werden, ob geltendes Straßenverkehrsrecht für ein Dieselfahrverbot ausreicht.

Da das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung wie berichtet erst für das erste Quartal 2018 angekündigt hat, will sich nun auch die Bezirksregierung bis zum 1. April Zeit lassen. So „will sie Unsicherheiten bei der Abschätzung der Auswirkungen des Luftreinhalteplans im Hinblick auf etwaige Einfahrverbote vermeiden. Gleichzeitig kann mit dem angepassten Zeitplan auch eine intensivere Diskussion der Maßnahmen und deren Wirkungen ermöglicht werden“, heißt es in der Begründung. Hierdurch könne das Verfahren des Weiteren noch rechtssicherer gestaltet werden. Außerdem könnten „Ergebnisse aus den aktuellen Diskussions- und Arbeitsprozessen auf Bundesebene“ berücksichtigt werden. ale

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