Düsseldorf Tumulte bei Prozess gegen Besetzer der Grünen-Geschäftsstelle

Viele Stunden dauerte die Besetzung der Grünen-Landesgeschäftsstelle im Sommer 2012. Einer aus der Truppe hatte sich als Paketbote Zutritt verschafft, der Rest kam hinterher. Von den über 40 Besetzern stehen nun vier vor dem Amtsgericht Düsseldorf.

Rund 45 Aktivisten sollen 2012 die Geschäftsstelle der NRW-Grünen besetzt haben.

Rund 45 Aktivisten sollen 2012 die Geschäftsstelle der NRW-Grünen besetzt haben.

Foto: Archiv: Nanninga, Bernd (bn)

Düsseldorf. Wegen der Besetzung der Landesgeschäftsstelle der Grünen vor bald fünf Jahren stehen drei Frauen und ein Mann vor den Amtsgericht Düsseldorf. Während der Verhandlung ist es zu Tumulten im Saal gekommen, da es nicht genügend Sitzplätze für alle Anwesenden gab, außerdem wurde der zuständige Richter laut als "inhabil" (befangen/unfähig) beschimpft. Die Pflichtverteidiger verließen schließlich wegen der Tumulte unter Protest den Saal.

Das Quartett soll am 20. Juli 2012 zusammen mit weiteren 41 Leuten gewaltsam in die Geschäftsstelle der NRW-Grünen in Düsseldorf eingedrungen sein und sich in einem Teil der Räume rund sieben Stunden verbarrikadiert haben. Den 26, 36, 37 und 61 Jahre alten Angeklagten werden Hausfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte vorgeworfen. Die Besetzer wandten sich gegen Abschiebungen und verlangten ein Bleiberecht für Flüchtlinge.

Die Gruppe hatte sich laut Anklage mit einem Trick Zugang verschafft: Der heute 61 Jahre alte Angeklagte soll sich als Paketbote verkleidet haben. Auf dem Weg zur Geschäftsstelle im ersten Stock soll eine Parteimitarbeiterin geschubst und mit Gewalt festgehalten worden sein.

Am Dienstag waren rund 50 Unterstützer der Angeklagten ins Amtsgericht gekommen. In dem überfüllten Saal mit nur etwa 20 Plätzen saßen Zuschauer auf dem Boden, auf Stühlen neben der Staatsanwaltschaft oder standen an den Wänden. Der Richter begrenzte dann die Zahl der Anwesenden auf die Zahl der Stühle im Saal. Ein neuer Verhandlungstermin soll von Amts wegen bestimmt werden. dpa/red

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