Tödlicher Streit in Düsseldorf: Verdächtige schweigt

Niederkasslerin rief nach der Tat die Rettungskräfte. Die Vernehmung bei der Polizei verlief danach überraschend.

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Foto: Ingo Wagner/dpa

Düsseldorf. Der Streit eines Ehepaars in Niederkassel ist am Sonntagabend so eskaliert, dass mutmaßlich eine Frau (59) ihren Mann (67) so schwer verletzte, dass dieser wenig später im Krankenhaus starb. Nach Angaben der Polizei sitzt die Verdächtige nun in Untersuchungshaft — und schweigt zu den Vorwürfen.

Das überrascht insofern, als zunächst vieles auf eine Affekttat und eine geständige Täterin hindeute. Nachdem die Frau ihren Mann gegen 21 Uhr mit einem Küchenmesser attackiert hatte, so der Polizeibericht, rief sie selbst die Rettungskräfte und lies diese in die Wohnung. Der Notarzt kämpfte bereits um das Leben des 67-Jährigen, als die Polizei eintraf, die Frau festnahm und zum Polizeipräsidium brachte. Am Montag vernahmen die Ermittler der inzwischen eingerichteten Mordkommission die Frau, bekamen aber keine Aussage von ihr. Die 59-Jährige wurde dem Haftrichter vorgeführt, der sie in Untersuchungshaft schickte.

Für das Motiv für den tödlichen Angriff gibt es bisher keine belastbaren Hinweise. Das Paar galt in dem Mehrfamilienhaus und in der Nachbarschaft als unauffällig, über laute Streits oder Gewalt ist bisher nichts bekannt. Warum die Auseinandersetzung derartig eskalierte, wissen die Ermittler noch nicht.

Die Staatsanwaltschaft wird die Verdächtige voraussichtlich wegen Totschlags anklagen. Mord scheidet nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen aus, weil keines der Mordmerkmale erfüllt scheint. Dazu zählen Habgier und andere niedrige Beweggründe, das Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit (Heimtücke) oder Grausamkeit.

Auf der anderen Seite scheint die Tat auch mehr als eine Körperverletzung mit Todesfolge zu sein. Die Frau hat nach Informationen unserer Redaktion zwar nicht in den Hals gestochen, wohl aber Körperregionen angegriffen, bei den sie damit rechnen musste, dass die Stiche tödlich sein können. Körperverletzung mit Todesfolge kommt in Betracht, wenn von einem Angriff keine wichtigen Organe betroffen sind.

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