Tod eines Fußgängers: Geldstrafe

46-jähriger Lkw-Fahrer war nach einem Unfall auf der Münchener Straße einfach weitergefahren.

Düsseldorf. Es war ein tragischer Unfall, der sich am 19. März 2011 auf der Münchener Straße abspielte. Nach einer Party hatte sich ein 24-Jähriger am frühen Morgen offenbar auf die autobahnähnliche Straße verirrt und wurde von einem Lkw erfasst. Er war sofort tot. Vor Gericht hatte der Unfall jetzt ein Nachspiel. Der 46-jährige Lkw-Fahrer, der erst Tage später ermittelt werden konnte, war damals einfach weitergefahren. Der Kraftfahrer erklärte, er habe den jungen Mann nicht gesehen: „Ich habe einen Knall gehört und dachte, ein Reifen sei geplatzt. Dann ließ ich den Wagen ausrollen.“

Auf dem Seitenstreifen habe er festgestellt, dass der linke Scheinwerfer beschädigt war. Weil aber weder Blut noch andere Spuren eines Unfalls zu sehen waren, konnte er sich den Schaden nicht erklären.

Ein Gutachter stellte fest, dass der Unfall nicht zu vermeiden war. Weil die Straße schlecht beleuchtet und die Fahrbahn auch noch nass war, hätte der Lkw-Fahrer den Mann frühestens aus einer Entfernung von 30 Metern sehen können. Der Sattelzug wäre aber frühestens nach 76 Metern zum Stehen gekommen. Außerdem habe der 46-Jährige auf der Fernstraße nicht damit rechnen können, dass sich dort ein Fußgänger befindet. Der Amtsrichter verurteilte den Kraftfahrer trotzdem — wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 3000 Euro und einem Monat Fahrverbot. Der 46-Jährige hätte bei der „Nachschau“ an der Unfallstelle sorgfältiger sein müssen: „Keiner fühlt sich heute wohl im Gerichtssaal.“

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