Tod beim Zahnarzt: Prozess geplatzt

Der Mediziner (63) war bereits vom Amtsgericht Herne wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Auch damals soll er "erhebliche Fehler bei der Narkose" gemacht haben.

Düsseldorf. Es sollte eine Routine-OP in einer Klinik an der Grafenberger Allee werden: Doch die 28-Jährige wachte nicht mehr aus der Narkose auf. Schuld an dem tragischen Zwischenfall vom Juli 2007 soll der Anästhesist (63) sein. Ihm sollen sowohl die Kenntnisse als auch die technische Ausstattung und das entsprechende Personal gefehlt haben.

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, am Mittwoch sollte es ein Urteil geben.Stattdessen aber wurde der Termin aufgehoben. Der Grund: Die Vorsitzende Richterin war kurz zuvor auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Herne gestoßen: Danach wurde der Mediziner am 2. Dezember 2009 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung rechtskräftig verurteilt.

Im September 2007, also zwei Monate nach dem tragischen Zwischenfall in der Düsseldorfer Klinik, war in Herne eine Patientin bei einem gynäkologischen Eingriff des Mannes gestorben. Die Frau lag zwei zehn Tage im Koma ehe sie starb. Dem Arzt wurden "erhebliche Fehler bei der Narkose" vorgeworfen.

Während der Ermittlungen der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft war das Urteil des Amtsgerichts Herne noch nicht im Bundeszentralregister vermerkt, daher war das Urteil bei der Vorbereitung auf den für gestern angesetzten Prozess nicht berücksichtigt worden. Nun wird es einen neuen Termin geben.

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