Tod beim Zahnarzt: Anästhesist angeklagt

28-Jährige starb vor Routineeingriff – der Mediziner soll gepfuscht haben.

Düsseldorf. Es hätte eine Routine-Operation werden sollen: Eine 28-Jährige war am 27.Juli 2007 zur Zahnsanierung in der Zahnklinik an der Grafenberger Allee. Doch sie wachte aus der Narkose nicht mehr auf. Jetzt muss sich der Anästhesist (63) wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, schwere Fehler bei der Narkose der Frau gemacht zu haben.

Die Patientin war angeblich rauschgiftabhängig. Noch am Morgen des tragischen Zwischenfalls habe die Frau ihre tägliche Dosis der Heroinersatzdroge Methadon erhalten, heißt es. Darüberhinaus habe sie stark geraucht und unter Übergewicht gelitten. All das sind Faktoren, die ein Anästhesist bei der Betäubung von Patienten berücksichtigen muss, der angeklagte Mediziner aber nicht ausreichend beachtet haben soll.

Unter anderem habe er ignoriert, dass die Frau in der Vorbesprechung angegeben hatte, dass es bei ihr bereits zu Problemen mit einer Narkose gekommen war - und dass sie sowohl an einer Lebererkrankung als auch an einer Allergie litt.

Zu den tödlichen Komplikationen war es gekommen, nachdem der Mediziner seiner Patientin eine Betäubungsspritze verabreicht hatte. Erfolglos habe er dann versucht, der Frau einen Beatmungsschlauch in die Luftröhre einzuführen. In der Folge war die 28-Jährige anderthalb Stunden ohne Sauerstoffversorgung. Der Notarzt, der erst spät gerufen worden war, konnte die Frau nicht mehr wiederbeleben.

Dem Anästhesisten wird vorgeworfen, dass er die Narkosebehandlung viel zu spät abgebrochen und die atemlähmenden Medikamente sogar doppelt verabreicht habe. Außerdem soll kein ausreichend qualifiziertes Personal vor Ort gewesen sein. Lediglich eine Krankenschwester sei dem Mediziner gelegentlich zur Hand gegangen.

Der Prozess beginnt am 4. Dezember.

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