Tod an der Haltestelle: Kein Prozess gegen den Schläger

Verfahren wurde eingestellt. 17-Jähriger soll sich mit Kantholz nur gewehrt haben. Der Anwalt der Familie will einen Prozess.

Tod an der Haltestelle: Kein Prozess gegen den Schläger
Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf. Am Anfang schien alles klar zu sein. Am späten Abend des 4. Oktober vergangenen Jahres wurde Massimiliano L. an einer Straßenbahnhaltestelle in Unterrath von einem Jugendlichen mit einem Kantholz erschlagen. Der 17-Jährige und seine zwei Freunde machten sich zunächst aus dem Staub. Alles deutete auf ein Verbrechen an dem 44-Jährigen hin. Doch Montag teile Staatsanwalt Christoph Kumpa mit, das Ermittlungsverfahren sei eingestellt. Denn es könne sich auch um eine Notwehr-Situation gehandelt haben.

Tod an der Haltestelle: Kein Prozess gegen den Schläger
Foto: Young David (DY)

Problem bei den Ermittlungen war von Anfang an, dass es keine unabhängigen Zeugen gab. Die drei Jugendlichen hatten übereinstimmend geschildert, dass sie schon in der Bahn von Massimiliano L. beschimpft und bedroht worden waren.

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Foto: Melanie Zanin/dpa

Der 44-Jährige soll sich darüber geärgert haben, dass die Drei zu laut waren. Die Lebensgefährtin des Opfers hatte zudem eingeräumt, dass ihr Freund an dem Abend sehr aggressiv gewesen sei. Von dem eigentlichen Tatgeschehen will sie allerdings nichts mitbekommen haben.

Als das Trio an der Haltestelle „An der Piwipp“ ausgestiegen war, folgte Massimiliano L. den Jugendlichen. Fest steht, dass der 17-Jährige ein Kantholz mitnahm, das er in der Bahn gefunden hatte. Der Rheinbahnfahrer hatte es dort unter einen Sitz gelegt.

Der 17-Jährige hatte angegeben, dass der Italiener seinen Gürtel ausgezogen und ihn damit angegriffen habe. Diese Version wird durch ein Gutachten des Landeskriminalamtes unterstützt, denn an dem Gürtel wurden Spuren nachgewiesen, die von einem Schlag stammen können. Nur einmal will der Jugendliche mit dem Kantholz zugeschlagen haben. Er habe nach den Ermittlungen von einem Angriff ausgehen können. Dass der Schlag mit dem Holz „zielgerichtet“ gegen den Kopf des Opfers erfolgte, könne nicht nachgewiesen werden.

„Ich bin sehr froh für meinen Mandanten. Es ist natürlich sehr schwierig, eine solche Sache ohne Hauptverhandlung abzuschließen“, erklärte Rechtsanwalt Joachim Müller, der den 17-Jährigen vertritt.

Das will der Rechtsanwalt Wolfgang Steffen, der von der Familie des Opfers als Nebenkläger engagiert wurde, unbedingt verhindern: „Ich habe bereits Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt.“ Das sei auch mit der Familie so vereinbart worden, sagt Steffen. Die Begründung dazu soll noch folgen.

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