Teures Falschparken am Bahnhof

Wer bei Contipark vor dem Hauptbahnhof zehn Minuten zu lange parkt, muss 32 Euro zahlen. Viele fühlen sich „abgezockt“.

Düsseldorf. Wolfgang Osinski hatte kein passendes Kleingeld dabei, als er vor dem Hauptbahnhof parkte, um drinnen schnell ein Buch zu kaufen. Als er zurückkam, fand er ein Knöllchen an der Scheibe - über 32 Euro. Und weil er nicht rechtzeitig zahlte, wurden auf die erste Mahnung noch einmal 17,70Euro draufgeschlagen.

Was Osinski aber mehr aufregt als die fast 50 Euro, die er am Ende los war: "Früher war da ein junger Mann, der das Geld kassierte. Der wurde durch Automaten ersetzt und einen Kollegen, der die Knöllchen verteilt." Das neue Geschäftsprinzip sei offenbar, Parksünder "konsequent, schnell und unbarmherzig" zu verfolgen.

Der Parkplatz wird vom Unternehmen Contipark betrieben - wie über 100 weitere in ganz Deutschland - und ist von der Bahn gemietet. Und überall bringt das Unternehmen Autofahrer gegen sich auf. Schon an verschiedenen Orten haben Medien über die Praxis berichtet, aber Contipark bewegt sich keinen Zentimeter.

Auf dem Düsseldorf-Blog im Internet sind zahlreiche Berichte frustrierter Autofahrer aus Düsseldorf und anderen Städten zu lesen, das Wort "Abzocke" taucht hier häufig auf. Viele fragen sich, ob rechtlich etwas gegen die hohe Gebühr auszurichten ist. Allerdings herrscht auch Angst vor der Politik von Contipark: Wer nach der ersten Mahnung nicht zahlt, hat ein Inkassounternehmen am Hals.

Wie viel Geld Contipark von Falschparkern einnimmt, sagt das Unternehmen nicht. Die bundesweit einheitliche Vertragsstrafe von 23Euro würde die Bearbeitungskosten decken, so eine Sprecherin. Allerdings kommt darauf noch einmal der dreifache Stundensatz, in Düsseldorf also weitere neun Euro. Der ADAC hat schon seit längerem ein Auge auf Contipark geworfen. NRW-Sprecherin Jacqueline Grünewald bezeichnet die verhängten Strafen als "unangemessen hoch".

Nach ihren Informationen haben das Richter in Einzelfällen ebenso gesehen, andere dagegen haben die Rechtmäßigkeit bestätigt. Einen Ratschlag an Falschparker, sich gerichtlich gegen ihr Knöllchen zu wehren, will Grünewald daraus aber nicht ableiten: "Ein Verfahren anzustrengen, um zehn Euro zu sparen, ist wohl kaum den Aufwand wert."

Ihr Rat an die Autofahrer ist daher, sich vorher genau über die ausgehängten Bedingungen zu informieren. Wolfgang Osinski allerdings kommt zu einem anderen Schluss. Sein Tipp an Autofahrer lautet: "Woanders parken."

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