Düsseldorf Streusalz: Kein Bußgeld bei Verstoß

Der Streusalz-Einsatz ist auf öffentlichen Wegen verboten.

Symbolbild.

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Foto: dpa

Düsseldorf. Streusalz schadet der Umwelt, auf öffentlichen Gehwegen ist der Einsatz deswegen verboten — wird aber in Düsseldorf offenbar nicht geahndet. Im Umweltausschuss wollten die Grünen nun wissen, warum bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kein Bußgeld verhängt wird. Man informiere die Bürger im Abfallkalender und im Internet über das Verbot des Einsatzes von Streusalz auf öffentlichen Gehwegen, hieß es dazu jetzt von Seiten der Stadt.

Da bei Glätte über 70 000 Grundstücksbesitzer gleichzeitig aktiv werden, um die Gehwege zu räumen, sei eine flächendeckende Kontrolle ausgeschlossen, argumentiert die Verwaltung. Sehr wohl reagiere sie aber auf Beschwerden. Durchschnittlich 40 solcher Beschwerden gebe es im Laufe eines Winters — gerade einmal zehn sind aber bisher in diesem Winter eingegangen. Die Verwaltung nehme in diesen Fällen Kontakt zu den Eigentümern auf und informiere sie über korrekten Umgang mit Streusalz.

Das Erheben von Bußgeld sei bisher nicht notwendig gewesen. jk

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