Prozess Streit mit Züricher Galerie: Immendorffs Witwe erhält 60.000 Euro

Der Streit zwischen Oda Jaune und Galerie St. Gilles ist entschieden.

Die Affenskulpturen waren Immendorffs markenzeichen. Um zwei Skulptur-Serien wurde vor Gericht unter anderem gestritten.

Die Affenskulpturen waren Immendorffs markenzeichen. Um zwei Skulptur-Serien wurde vor Gericht unter anderem gestritten.

Foto: Alsleben, Dieter

Düsseldorf. Im Streit mit der Züricher Galerie St. Gilles hat Oda Jaune, die Witwe des verstorbenen Künstlers Jörg Immendorff, Recht bekommen. Das Düsseldorfer Landgericht entschied, dass die beklagte Galerie 60 000 Euro Vertragsstrafe an die Witwe zahlen muss.

Bereits im Oktober hatte sich eine andere Zivilkammer des Landgerichts mit dem Streit zwischen Oda Jaune und der Galerie auseinandergesetzt. Gestritten wurde auch hier um Affen-Skulpturen Immendorffs, die über die Galerie vertrieben und verkauft wurden. Das wollte Oda Jaune unterbinden — und bekam Recht. Das Landgericht entschied, dass die Galerie in Zürich, für die Helge Achenbach als Berater tätig war, die Affenskulpturen aus den Serien „Affe als Turner“ und „Affe mit Rose“ nicht mehr verkaufen oder vertreiben darf.

Nun gab auch die zwölfte Zivilkammer des Landgerichts Oda Jaune Recht: Die Galerie muss 60 000 Euro Vertragsstrafe zahlen, weil sie die Verkäufe fehlerhaft dokumentiert hatte. 2003 hatte Jaune einen Vertrag mit der Züricher Galerie geschlossen. Diesen kündigte sie jedoch, als sie merkte, dass die Rechnungen der Galerie nicht stimmten.

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