Straßenmusik ist nicht nur romantisch

Wie bei anderen Dingen auch, gibt es für die Musik auf der Straße Spielregeln.

So sehr Straßenmusik auch Passanten erfreut und unserer Innenstadt einen romantischen Charme verleihen kann, hat das Thema auch eine weniger blumige Seite. Zunächst sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass für viele der Musiker, die auf der Straße musizieren, das was sie tun, weniger ein schönes Hobby oder eine kleine Abwechslung ist, sondern recht nüchtern betrachtet eine wichtige Einnahmequelle, auf die sie nicht verzichten können. Darüber hinaus können durch zu laute oder andauernde Straßenmusik Anwohner massiv gestört werden. Niemand würde sich freuen, wenn er den ganzen Tag, sieben Tage die Woche, immer die gleiche — im schlimmsten Fall — laut verstärkte Musik hören müsste.

Auch deshalb gibt es einige Spielregeln, an die sich Straßenmusiker halten müssen, die von der Landeshauptstadt definiert, beziehungsweise zusammengefasst wurden. Mehrere gesetzte, so etwa das Landes-Immissionsschutzgesetz, das Straßen und Wegegesetz oder auch die Düsseldorfer Straßenordnung haben Auswirkungen auf das, was Straßenmusiker dürfen und was sie unterlassen sollten.

Zunächst hat die Stadt einen Bereich — „die Fußgängerzonen der Innenstadt“ — definiert, wo überall musiziert werden darf. Dieser Bereich erstreckt sich von der Heinrich-Heine-Allee bis hin zum Rhein und wird südlich vom Carlsplatz, nördlich von der Ratinger Straße begrenzt. Des Weiteren darf nur zwischen 10 Uhr morgens und 21.30 Uhr musiziert werden. Jeweils eine halbe Stunde, mit der vollen Stunde beginnend. Das bedeutet, Straßenmusiker müssen nach 30 Minuten Spiel eine halbe Stunde warten, bis sie wieder an die Instrumente gehen dürfen. Zwischen diesen Aufführungen müssen sie 200 Meter weitergehen, also den Standort wechseln. Die Stadt hat auch „besonders laute und störende“ Musikinstrumente definiert, die untersagt sind. Dazu zählen Schlagzeuge, Dudelsackpfeifen und ähnliche Blasinstrumente. Genauso verboten sind elektronische Verstärker und Wiedergabegeräte.

Relativ strikte Regeln also, die sicherstellen sollen, dass Straßenmusik nicht zu einem störenden Phänomen wird. Wobei die Auslegung der Regeln oft Ermessungssache sein dürfte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort