Kantholz-Fall Staatsanwalt hat Anklage erhoben

OLG: Tat sei nicht durch Notwehr zu rechtfertigen.

 Der Tod von Massimiliano I. im Oktober vor zwei Jahren wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben.

Der Tod von Massimiliano I. im Oktober vor zwei Jahren wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben.

Düsseldorf. Der Tod von Massimiliano I. im Oktober vor zwei Jahren wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den inzwischen 19-Jährigen erhoben, der den 44-jährigen Mann an einer Straßenbahnhaltestelle in Unterrath mit einem Kantholz geschlagen und dabei tödlich verletzt hatte.

Bisher war die Staatsanwaltschaft von einer Notwehrhandlung des damals 17-Jährigen ausgegangen, weil der stark angetrunkene Massimiliano den Jugendlichen zuvor mit einem Gürtel gedroht haben soll. Sie stellte das Ermittlungsverfahren deshalb ein.

Doch die Tochter von Massimiliano I. wollte sich damit nicht zufrieden geben und strebte ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren an. Anders als die Staatsanwaltschaft befand das Oberlandesgericht, die Tat sei nicht durch Notwehr gerechtfertigt, sondern erst durch Provokationen des Schülers ausgelöst worden.

Nun muss die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Totschlags erheben. Ob das Landgericht diese Anklage zulässt, ist noch ungewiss.

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