DFB-Bundesgericht reduziert Jovanovic-Sperre

Frankfurt/Main. Die Strafe für Fußballprofi Ranisav Jovanovic vom Zweitligisten Fortuna Düsseldorf ist verkürzt worden. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in der Berufungsverhandlung die Sperre von vier auf drei Meisterschaftsspiele reduziert.

Damit steht der Stürmer seinem Verein nur zum Rückrundenauftakt am Freitag noch nicht zur Verfügung, ist danach aber wieder spielberechtigt, da er bereits zwei Begegnungen ausgesetzt hat. Dies teilte der DFB am Freitag mit.

Zuvor war Jovanovic für vier Spiele gesperrt worden. Die DFB- Gremien sahen es nach Auswertung der vorliegenden Fernsehbilder als erwiesen an, dass Jovanovic im Spiel gegen Arminia Bielefeld am 4. Dezember seinem Gegenspieler Andre Mijatovic mit der rechten Hand ins Gesicht geschlagen hatte. Schiedsrichter Georg Schalk hatte erklärt, das nicht gesehen zu haben.

Zur Begründung der Reduzierung sagte Oskar Riedmeyer, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts: "Unter Berücksichtigung des heute vorgelegten Gutachtens der Sporthochschule Köln, wonach die Ausholbewegung des Herrn Jovanovic mit dem rechten Arm ein Stück weit auch einer natürlichen Ausgleichsbewegung geschuldet war, bevor sie dann einen Schub erhielt und in einen Schlag überging, ist die Mindeststrafe von drei Spielen Sperre vertretbar."

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