Düsseldorfer EG Keine gütliche Einigung zwischen Davies und Düsseldorfer EG

Düsseldorf (dpa). In der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Eishockeyprofi Michael Davies und seinem früheren Club Düsseldorfer EG ist es nicht zur Einigung gekommen. Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf am Mittwoch legten Davies und sein Anwalt die Gründe für die Schadenersatzklage in Höhe von rund 143.000 Euro dar.

Michael Davies im Trikot seines früheren Arbeitgebers Düsseldorfer EG.

Michael Davies im Trikot seines früheren Arbeitgebers Düsseldorfer EG.

Foto: Imago

Die DEG hingegen argumentierte, die Klage richte sich „an den Falschen“. Davies muss nun bis 23. Februar zur „Rüge der Rechtswegzuständigkeit“ Stellung beziehen.

Der jetzt für die Hamburg Freezers in der Deutschen Eishockey Liga (DEL) aktive Stürmer war in der vergangenen Saison für drei Monate gesperrt, weil in einer A-Probe Spuren einer verbotenen Substanz festgestellt worden waren. Ursache war offenbar ein Medikament, das auf der Verbotsliste der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) steht und meldepflichtig war.

Davies habe dies den nach seiner Meinung für die DEG zuständigen Ärzten angezeigt und sei davon ausgegangen, dass diese eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die DEG meint, nicht haftbar zu sein, weil die Ärzte weder Angestellte noch für den Verein tätig seien. Der Spieler will 102 000 Euro für entgangene Gewinne, 11 300 Euro für Anwaltskosten, 20 000 Euro für Ruf- und Imageschädigung und 10 000 Euro für seelische Schäden.

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