Spielplätze sollen größer und schöner werden

Die politischen Gremien beschäftigen sich in den kommenden Wochen mit einer neuen Spielplatz-Satzung. Die gilt für Wohnprojekte und schreibt größere Flächen und eine bessere Ausstattung vor.

Wer künftig mit kleinen Kindern in ein neues Wohngebäude zieht, kann sich freuen: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er dort gute Spielplätze vorfindet. Das jedenfalls ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb die Spielplatz-Satzung frisch aufgelegt wird. Ein anderer Grund steht am Anfang des bisher gültigen Regelwerks: „In Kraft seit 18. Mai 1974“. Über die zahlreichen neuen Paragraphen beraten ab Montag die politischen Gremien, den endgültigen Beschluss fasst der Stadtrat voraussichtlich am 3. Mai. Die neuen Normen versprechen viele Verbesserungen — ein Überblick:

Größe In der alten Satzung war eine Mindestfläche von 25 Quadratmetern vorgeben sowie zusätzliche fünf Quadratmeter pro Wohnung bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen. Diese Werte haben sich nun deutlich verbessert. Die Fläche darf nun nicht kleiner sein als 40 Quadratmeter, die zusätzlichen fünf Quadratmeter zählen bereits bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen. Die damit verbundene Hoffnung ist klar: Angesichts der großen Verdichtung werden die Entwickler zu kreativen Lösungen gebracht, etwa begrünten Dächern in der ersten oder zweiten Etage, die dann auch als Aufenthaltsorte eingerichtet werden.

Lage Auch in diesem Punkt sind die Vorgaben merklich detaillierter geworden: Bisher mussten die Plätze besonnt und windgeschützt sein und durften nicht zu nah an Wohn- oder Schlafzimmer-Fenstern liegen. Jetzt heißt es, dass die Spielflächen so anzulegen sind, dass sie windgeschützt, teils besonnt und beschattet und vor allem gefahrlos zu erreichen sind. Das bedeutet, dass die Kinder dort hingelangen, ohne eine Straße oder Auto-Zufahrt überqueren müssen. Die Nähe zu Parkplätzen oder Garagen ist zu vermeiden, weil die Kinder keinen schädlichen Immissionen ausgesetzt werden sollen. Selbst für Abfallbehälter gilt eine Distanz von mindestens fünf Metern.

Ausstattung Für Rasen, Boden und Sand gab es auch schon 1974 Vorgaben, nun aber hat die Stadt auch festgehalten, dass und welche Spielgeräte vorhanden sein sollten. Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen müssen es nun mindestens ein Spielgerät und Sitzmöglichkeiten sein. Bei mehr als 100 Quadratmetern Spielfläche wächst die Zahl auf zwei Geräte mit unterschiedlicher Spielfunktion, bei 200 Quadratmetern auf drei Geräte. Spätestens bei dieser Größe sollte mindestens ein Gerät behindertengerecht sein.

Pflege Ein komplett neuer Paragraph bezieht sich auf den Unterhalt. Danach muss der Eigentümer die Anlagen regelmäßig pflegen und dafür sorgen, dass sie sicher für Kleinkinder sind. Der Sand muss mindestens alle zwei Jahre, bei starker Verschmutzung auch häufiger gewechselt werden. Abgenutzte Geräte sind zu ersetzen. Die Grundstückseigentümer sollten außerdem dafür sorgen, dass auf dem Spielplatz nicht geraucht wird und keine Hunde herumlaufen.

Einhaltung Bevor eine Baugenehmigung erteilt wird, prüft das Gartenamt, ob die Pläne der Spielplatz-Satzung entsprechen. Ist dies nicht der Fall, kann die Stadt Nachbesserungen verlangen.

Wird im Nachhinein gegen die Satzung verstoßen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußen bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Projektentwickler haben auch die Möglichkeit, eine Ablöse zu zahlen, wenn sie die Vorgaben auf ihrem Baugrund nicht einhalten können.

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