Düsseldorf So viel Geld sind die neuen Pflegegrade wert

Pflegestärkungsgesetz hat neue Grundlage geschaffen, doch finanziell ändert sich nicht viel.

Düsseldorf. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz gilt ab diesem Jahr in Deutschland ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der kognitive, psychische und körperliche Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt. Die bislang gültigen drei Pflegestufen wurden nunmehr durch fünf Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ist jetzt, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit oder seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist und ob er deshalb Hilfe anderer bedarf. Die Einstufung wird weiterhin in Form einer persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) vorgenommen.

Finanziell wirkt sich diese Neuerung aber nicht sehr gravierend aus. Im Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe 2) bezahlt die Kasse bis zu 1298 Euro im Monat für ambulante Pflegeleistungen, beim Pflegegrad 4 (Pflegestufe 3) sind es weiterhin 1612 Euro, beim neuen Pflegegrad 5 1995 Euro.

Diese Sätze aber decken in vielen Fällen nicht alle Kosten ab. Wer beispielsweise drei tägliche Besuche des Pflegedienstes benötigt, muss oft je nach Art der Pflegeleistungen bereits Geld hinzuzahlen.

Man kann auch Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde beantragen — da allerdings liegen die Sätze nur zwischen 316 (Pflegegrad 2) und 901 (PG 5) im Monat. A.S.

dmrz.de/pflege

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