Sieben Jahre nach Unfall: Rheinbahnfahrer angeklagt

Elfjährige hatte ein Bein verloren. Fahrer fuhr 31 statt der erlaubten 30 km/h.

Düsseldorf. Fast sieben Jahre ist es her, dass eine damals elfjährige Schülerin am Luegplatz von einer Straßenbahn angefahren wurde und dabei das rechte Bein verlor. Bis heute streiten sich die Eltern mit der Rheinbahn vor dem Zivilgericht um das Schmerzensgeld für ihre Tochter. Nachdem in dem Verfahren ein neues Gutachten vorgelegt wurde, hat sich nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und Anklage gegen den 47-jährigen Straßenbahnfahrer erhoben.

Das könnte auch die Wende in dem Zivilverfahren bedeuten. Das Verfahren gegen den Mann, der am 3. November 2005 den Zug der Linie U74 gefahren hatte, war schon mehrfach eingestellt worden. Doch dagegen hatten die Eltern des Mädchens Beschwerde eingelegt.

Bei dem Zivilverfahren vor dem Landgericht stellte ein Gutachter fest, dass die Straßenbahn bei dem Unfall mit 31 Kilometern pro Stunde unterwegs war — einen Kilometer schneller als in den Dienstvorschriften der Rheinbahn erlaubt. Außerdem sei es an der Haltestelle sehr unübersichtlich gewesen, mehrfach liefen Kinder vor der nahenden Straßenbahn über die Gleise. In der Anklage der Staatsanwaltschaft heißt es, dass der Fahrer hier von sich aus die Geschwindigkeit an der Haltestelle hätte reduzieren müssen und seine Sorgfaltspflicht verletzt habe.

„Mein Mandant leidet seit Jahren an den Folgen des Unfalls. Vor allem unter diesem Hin und Her“, erklärt Bernd Krämer, der Rechtsanwalt des 47-Jährigen. Schließlich habe er auch inzwischen fast sieben Jahre mit der Ungewissheit leben müssen, ob es noch zu einem Strafverfahren komme oder nicht.

Im Januar hatte das Landgericht entschieden, dass die Elfjährige von der Rheinbahn 70 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 200 Euro erhalten soll. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Elfjährige eine Mitschuld an dem Unfall trage, weil sie an der Haltestelle plötzlich losgelaufen sei. Die Eltern hatten 200 000 Euro und 400 Euro Rente gefordert. Die Rheinbahn legte Einspruch gegen das Urteil ein, denn sie sollte auch für mögliche Folgekosten durch die Behinderung des Mädchens aufkommen. Die waren von den Richtern nach oben nicht begrenzt worden — dieses Risiko wollten die Juristen der Rheinbahn nicht eingehen. Das Unternehmen will die neue Entwicklung nicht kommentieren. Rheinbahn-Sprecher Eckhard Lander: „Das ist ein laufendes Verfahren. Dazu möchten wir keine Stellung nehmen.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort